Frage an Maria Eichhorn von Bolko B. bezüglich Familie
Betreff: Grundgesetzliche Privilegierung von Ehe und Familie
Sehr geehrte Frau Eichhorn,
Sie schrieben an Herrn Daniel Schultz zu seiner Frage hinsichtlich des Unterschieds zwischen einem kinderlosen homosexuellen und einem kinderlosen heterosexuellen Paar, dass der Unterschied durch die Institution Ehe und den daraus resultierenden Schutz durch die Verfassung entsteht.
Dazu erlaube ich mir Sie mit allem Respekt gegenüber unserem Grundgesetz zu fragen, ob die grundgesetzliche Privilegierung der Ehe nach der Einführung der Lebenspartnerschaft überhaupt noch zeitgemäß ist, solange Ehe und im Jahre 2000 eingeführte Lebenspartnerschaft nicht gleichberechtigt diese Privilegierung erfahren (oder auch verlieren)?
Sehen Sie es nicht auch so, dass heterosexuelle Partnerschaften erst dann einen nachvollziehbaren unterschiedlichen Rang zur gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften besitzen, wenn diese auch ihre Möglichkeit genutzt haben, entweder ein Kind biologisch zu bekommen oder ein Kind zu adoptieren? Wenn es dem Wohle des Kindes dient, könnte da nicht auch eine gemeinsame Adoption durch eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft denkbar sein?
Heterosexuelle Ehen und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind beide auf "Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösbare Lebensgemeinschaften", beide per se ohne Kinder keine Familie.
Mit freundlichen Grüßen
Bolko Bartsch
Sehr geehrter Herr Bartsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.
Meiner Antwort an Herrn Schultz habe ich nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Maria Eichhorn MdB