Frage an Maria Eichhorn von Peter E. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Eichhorn,
könnten Sie mir bitte kurz erklären, weshalb das bayerische Abitur, als einziges in Deutschland aus 5 Pflichtfächern besteht? Worin besteht a) der eigetliche Sinn des 5. Pflichtfaches, b) im Zuge einer bundeseinheitlichen Regelung oder gar Pisa Vergleichstests, der Vorteil bayerischer Schülerinnen und Schüler, die sich angesichts eines deutlich schwereren Abiturs mit Noten der Absolventen aus Bremen oder Berlin wg. eines Studienplatzes vergleichen lassen zu müssen.
Mit freundlichen Grüssen
Peter Edtl
Sehr geehrter Herr Edtl,
bezüglich Ihrer Anfrage auf der Internetseite „Abgeordnetenwatch“ teile ich Ihnen das Ergebnis meiner Erkundigungen beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz mit.
Demnach wurde das fünfte Pflichtfach beim bayerischen Abitur im Benehmen und in Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz der Länder eingeführt, um die Basis für Allgemeinwissen und -bildung zu verbreitern, ein Anliegen, das u.a. auch durch entsprechende Untersuchungsergebnisse begründet ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Maria Eichhorn, MdB
Sehr geehrter Herr Edtl,
jetzt erst liegen mir die Informationen der Deutschen Bahn vor, um Ihre Anfrage beantworten zu können. Bereits im letzten Jahr hatte ich Ihnen eine Antwort in Aussicht gestellt.
Die DB AG legt laut ihrer Auskunft großen Wert auf die korrekte Einhaltung des formalen Ausschreibungsprocedere. In dem von Ihnen geschilderten Fall, handelt es sich um eine Anfrage, die irrtümlich in die Einkaufsplattform der Deutschen Bahn AG eingestellt und daher später wieder zurück gezogen wurde. Diese Leistungen wurden bereits im letzten Jahr unter der Nummer 2006/S2-002952 EU-weit ausgeschrieben, wobei die Vergabe im Abschluss eines Rahmenvertrages mündete. Auf einen solchen Rahmenvertrag werden dann im konkreten Bedarfsfall Einzelabrufe getätigt, die selbstverständlich nicht nochmals ausgeschrieben werden. In dem vorliegenden, von Ihnen beschriebenen Vorgang wurde jedoch ein beabsichtigter Rahmenvertragsabruf in die Einkaufsplattform eingestellt. Dieser wurde daher unverzüglich nach Bekanntwerden des fehlerhaften Eintrags in der Einkaufsplattform gelöscht.
Auf der Einkaufsplattform werden Einzelverträge ausgeschrieben und im Wettbewerb vergeben. Die Bezeichnung Submissionsnummer ist selbst nach Ansicht der DB AG ein wenig unglücklich, da es sich hier um Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes handelt. Generell werden bei allen Vergaben der DB AG sämtliche vergaberechtlichen Vorgaben genauestens beachtet, wobei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots die Bedeutung der Eruierung des Marktpreisniveaus zukommt. Insofern bilden auch die in der Einkaufsplattform erzielten Preise aus Sicht der DB AG den aktuellen Marktpreis für die jeweilige Leistung ab.
Da ich die vorliegenden Informationen auf Anfrage von der DB AG erhalten habe, kann ich die Antwort nicht im Detail nachprüfen. Ich hoffe dennoch, dass Ihnen die Auskünfte weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Maria Eichhorn MdB