Frage an Maria Eichhorn von Yvonne S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Eichhorn
Ich habe die neuen Unterhaltsregelungen gelesen und bin der Meinung, daß auch diese Regelung keinesfalls das Gründen von Zweitfamilien unterstützt. Es werden nach wie vor die Steuervorteile der neuen Familie im Kindesunterhalt einbezogen.
Im Grundgesetz ist der besondere Schutz von Ehe und Familie verankert, folglich wird das Ehegattensplitting der neuen Familie zugestanden und gehört einzig und Allein in diese Familie. Der Unterhaltsleistende bekommt nach der Trennung die StklI und durch die erneute Heirat die StklIII,während die Ehefrau die StklII verlor. Dafür hat ja die erste Ehefrau,wenn unverheiratet,die StklII und bekommt das Kindergeld.Wenn sie wieder verheiratet ist,profitiert sie ebenfalls vom Ehegattensplitting und mit ihr auch die Kinder. Aber auch die Zweitfamilie muß leben können. Ebenso ist es mit den Kinderfreibeträgen. Den hälftigen KFB erhält der Unterhaltspflichtige, solange er Unterhalt zahlt, ansonsten kann die erziehende Person diese Hälfte beanspruchen. Wenn in der neuen Familie z.B. Kinder des Partners leben, wird auch auf deren KFB´s keine Rücksicht genommen. Warum also werden Zweitfamilien auf diese hinterhältige Weise bestohlen?
Eine faire Regelung wäre:
1.Der Abzug des Ehegattensplittings vor der Verteilung des unterhaltsrelevanten Einkommens.
2.die prozentuale Aufteilung nach vorhandenen KFB´s des Unterhaltpflichtigen. Vorallem auch, weil gemeinsame Kinder der neuen Familie mit 1KFB, Stiefkinder mit 0,5KFB und die unterhaltsberechtigten Kinder auch nur mit 0,5KFB steuerlich berücksichtigt werden.
Es ist nicht Sinn der Sache, die Kinder der 1.Ehe besser zu stellen. Ich als Zweitehefrau fühle mich zu Unterhaltszwecken regelrecht missbraucht. Denn ohne mich gäbe es das Ehegattensplitting nicht. Mir kommt es so vor, als würde nur darauf gewartet, daß Unterhaltspflichtige wieder heiraten, damit man diese Ehe zu Unterhaltszwecken ausbeuten kann.
MfG Y.Schmitz
Sehr geehrte Frau Schmitz,
vielen Dank für Ihr Schreiben auf http://www.abgeordnetenwatch.de.
In Ihrem Eintrag kritisieren Sie, dass die steuerlichen Vorteile aus dem Ehegattensplitting der zweiten Ehe bei den Unterhaltsleistungen der ersten geschiedenen Frau zu Gute kommen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Oktober 2003 dazu ein Urteil getroffen. Bitte lesen Sie dazu die Entscheidung des BVerfGs vom 7. Oktober 2003, 1 BvR 246/93.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Maria Eichhorn MdB