Frage an Maria Eichhorn von Ferdinand G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Eichhorn,
ich beziehe mich auf eine kurze Meldung in den Medien, wonach der Mörder Klar, wenn ihn der Bundespräsident tatsächlich begnadigen sollte, sofort bei Peymann eine Lehrstelle als Bühnentechniker antreten kann. Können Sie als Abgeordnete nichts dagegen unternehmen? Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie diese Nachricht auf einen Jugendlichen wirkt, der bereits an die hundert Bewerbungen geschrieben und immer nur Absagen erhalten hat?
Wie erklären Sie es Ihren Wählern, wenn ein "Rechts"system Verbrecher zu fünf Mal lebenslänglich verurteilt, und sie trotzdem nach 24 Jahren einen quasi Rechtsanspruch auf Entlassung haben, während die von ihnen Ermordeten immer noch tot sind?
Sehr geehrter Herr Grammig,
für Ihr Schreiben vom 14. Februar 2007 über abgeordnetenwatch.de danke ich Ihnen.
Eine vorzeitige Entlassung von RAF-Terroristen mag zwar juristisch richtig sein und der Logik des Rechtsstaats entsprechen. Diejenigen, die den RAF-Terror der 70er und 80er Jahre hautnah miterlebt haben, verstehen diese Entscheidung jedoch nicht.
Die Bürger in unserem Land haben ein ganz klares Rechtsempfinden dafür, wann Strafmilderung und Gnade vor Recht ergehen kann. Und die Repräsentanten unseres Staates sollten sich davor hüten, die Wertmaßstäbe einer großen Mehrheit unseres Volkes außer Acht zu lassen. Wir stehen auf der Seite der Opfer und nicht auf der Seite der Täter. Wir müssen auch weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln die berechtigten Interessen der Hinterbliebenen vertreten.
Für mich sind die Job- und Fernsehangebote, die ehemalige RAF-Terroristen erhalten, unbegreiflich. Wenn Herr Peymann Herrn Klar einen Ausbildungsplatz anbietet, muss er dies mit seinem Gewissen vereinbaren. Wir als CSU wenden uns gegen eine vorzeitige Haftentlassung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Maria Eichhorn