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Frage von Ilka Martina Enger, Dr. m. •

Frage an Maria Eichhorn von Ilka Martina Enger, Dr. m. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Eichhorn,

ich habe gerade das Ergebnis der namentlichen Abstimmung für das GKV-WSG gelesen und durfte dabei "mit Freuden" feststellen, dass Sie sich für dieses Gesetz ausgesprochen haben.

Nachdem ich auf meine letzte Anfrage hier noch keine Antwort erhalten habe, würde ich Sie nun doch sehr dringend bitten, Ihre Gründe für die Zustimmung zu diesem bürokratischen Monster darzulegen!

Warum haben Sie diesem Gesetz zugestimmt? Haben Sie die Vorlage und auch die Änderungsanträge vollständig gelesen?

mit nicht ganz so freundlichen Grüßen

Dr. med. Ilka M. Enger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Dr. Enger,

vielen Dank für Ihre beiden Mails. Nach monatelangen Verhandlungen ist die Gesundheitsreform von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden und kann nun am 1. April in Kraft treten. Die Gesundheitsreform ist für mich ein tragfähiger und verantwortbarer Kompromiss. Als Mitglied des Gesundheitsausschusses habe ich mich damit intensiv auseinander gesetzt. Wir haben über 115 Änderungsanträge beraten und nicht zuletzt auf Drängen der CSU maßgebliche Verbesserungen erzielt. Ich persönlich habe Änderungsanträge zur Palliativ- und Hospizversorgung eingebracht, die weitgehend übernommen wurden.
Ich habe der Gesundheitsreform guten Gewissens zugestimmt, denn sie ist notwendig, um eine leistungsfähige und hochwertige Gesundheitsversorgung aller Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft sicherzustellen.
Klares Ziel der Reform war es, die Rahmenbedingungen für die hausärztliche Versorgung zu verbessern. Mit der Umstellung von fiktiven Punktwerten auf feste Euro-Werte werden den Ärzten verlässliche Perspektiven für leistungsgerechte Honoraranpassungen eröffnet. Zudem wird das neue Vergütungssystem den Ärzten mehr Kalkulationssicherheit ermöglichen.
Von besonderer Bedeutung ist ebenfalls, dass für zusätzliche Leistungen, die aus zunehmender Behandlungsbedürftigkeit der Patienten herrühren, von den Krankenkassen künftig mehr Honorar zur Verfügung gestellt wird. Die neuen Vergütungsanpassungen spiegeln also die Morbiditätsentwicklung wider, die bisher vom Arzt und zukünftig von den Krankenkassen getragen wird.
Das neue Honorarsystem soll 2009 in Kraft treten. Durch Änderungen des Gesetzentwurfes wurde sichergestellt, dass die Ärzte beim Reformstart eine höhere Vergütung erhalten und nicht auf der Höhe des unter Budgetbedingungen geltenden Niveaus aufsetzen.
Bei der künftigen Fortentwicklung der Orientierungswerte als Grundlage des neuen Honorarsystems wird neben einer ggf. medizinisch notwendigen Leistungsausweitung die allgemeine Kostenentwicklung der Arztpraxen stärker Berücksichtigung finden.
Diese Maßnahmen waren uns wichtig, denn wir wissen um die besondere Stellung einer patientennahen, funktionierenden und flächendeckenden haus-ärztlichen Versorgung durch qualifizierte und vor allem motivierte Hausärztinnen und Hausärzte.
Daneben bietet die Gesundheitsreform Krankenkassen und Ärzten die Möglichkeit, im Rahmen des vorgesehenen Vertragswettbewerbs zeitnah und fle-xibel spezifische Angebote zur Erfüllung besonderer Versorgungsbedürfnisse von Patienten zu gestalten (z.B. hausarztzentrierte oder integrierte Versorgung). Daraus kann sich eine Reihe von Chancen für Ärzte ergeben, die sich an den innovativen Versorgungsformen beteiligen.
Zum Thema Verbesserung der Versorgungssituation, insbesondere auch im ländlichen Raum, werden die genannten Maßnahmen beitragen. Darüber hinaus wird das ärztliche Niederlassungsverhalten ab dem 1. Januar 2010 über Preisanreize in der Euro-Gebührenordnung gesteuert. Dadurch können sich abzeichnende Versorgungsengpässe effektiver abgebaut werden. Als Übergangsregelung für die Jahre 2007 bis einschließlich 2009 werden – ergänzend zu den bereits im Vertragsarztrechtsänderungsgesetz enthaltenden Maßnahmen – die Finanzierungsvorschriften für die Zahlung der so genannten Sicherstellungszuschläge zu Gunsten der Vertragsärzte erheblich verbessert. Dies soll zu einer regional ausgewogenen Arztdichte beitragen. Zuschläge zum Abbau der Unterversorgung sind bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 vollständig – und nicht nur wie bisher zu 50 Prozent – durch die Krankenkasse zu finanzieren. Damit entfällt die Mitfinanzierung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und der Teil der Gesamtvergütung, der in der Vergangenheit für Sicherzustellungszuschläge zur Verfügung gestellt wurde, wird wieder der Honorarverteilung zugeführt.
Zudem werden die Anforderungen an die Feststellung der Unterversorgung, als Voraussetzung für die Zahlung von Honorarzuschlägen abgesenkt. In Zu-kunft wird die Zahlung nicht mehr auf „unmittelbar“ drohende Unterversorgung, sondern auf „in absehbarer Zeit“ drohende Unterversorgung abgestellt.
Durch diese Regelung wird gewährleistet, dass die Krankenkassen Zuschläge in erforderlicher Höhe bereitstellen, um die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen und auch zu verbessern. Die dargestellten Änderungen werden in erster Linie den Hausärzten zugute kommen, da insbesondere in diesem Bereich Versorgungsprobleme aufgetreten sind.
Mit der Gesundheitsreform bleibt eine sofortige pauschale Anhebung der Honorare aller Hausärztinnen und Hausärzte zwar unerfüllt, dennoch können über diese Regelungen ab sofort bis 2009 Honorarzuschläge gezahlt werden.
Diese Zuschläge können denjenigen Ärzten gezahlt werden, die in unterversorgten Gebieten tätig sind oder auch in den Gebieten, in denen in absehbarer Zeit eine Unterversorgung droht.
Aus den Diskussionen im Wahlkreis - bei Veranstaltungen, aber auch im kleinen Kreis - weiß ich, dass die Patienten durch die kontrovers geführten Diskussionen um die Gesundheitsreform verunsichert sind. Das Thema Gesundheit betrifft jeden. In den nächsten Wochen gilt es noch deutlicher zu machen, dass die Nutznießer dieser Reform zu allererst die Versicherten und Patienten sind. Das anerkannt hohe Niveau unserer Gesundheitsversorgung wird gesichert und auch künftig werden alle am medizinischen Fortschritt teilhaben.
Darüber hinaus wird der Leistungsumfang für die Patienten ausgeweitet und nicht eingeschränkt. Daneben erhalten die Versicherten in Zukunft deutlich mehr Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten. Dazu gehören z.B. Selbstbehalttarife und Tarife mit Kostenerstattung, Hausarzttarife und Tarife zu besonderen Behandlungsmethoden.
Zur Ehrlichkeit gehört aber auch die Feststellung, dass der Eigenbeitrag jedes einzelnen zu seinen Gesundheitskosten künftig eher höher als niedriger sein wird. Wenn es aber eine lohnende Investition gibt, dann wohl in das Gut Gesundheit.
Die Erhöhung der Beiträge hatte nichts mit der Gesundheitsreform zu tun, sondern war abhängig vom jeweiligen Schuldenstand der Krankenkassen, der im Übrigen schon länger abgebaut werden sollte. Die Krankenkassen haben den Auftrag, sich jetzt zu entschulden. Deshalb haben sie teilweise die Beiträge erhöht.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zahlen zukünftig alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz für die Krankenversicherung. Dieser kann dann nicht mehr beliebig geändert werden, sondern wird von der Bundesregierung bestimmt. Die Bundesregierung kann diesen aber nicht willkürlich festlegen. Ein Schätzerkreis aus Fachleuten wird nach Prüfung aller wirtschaftlichen Daten der Bundesregierung einen Vorschlag machen.
Bei meinen zahlreichen Diskussionen im Wahlkreis bei öffentlichen Veranstaltungen konnte ich feststellen, dass trotz aller Skepsis zu manchen Punkten, die Bürgerinnen und Bürger erkennen, dass die Gesundheitsreform notwendig war.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Maria Eichhorn MdB