Frage an Maria Eichhorn von Detlef Z. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Eichhorn,
ich bitte Sie als Mitglied des Gesundheitsausschusses um Anwort auf 2 Fragen zur Gesundheitsreform/ Gesundheitsgesetzgebung.
1. Halten Sie es wirklich für mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar, dass auch nach der geplanten Gesundheitsreform, ein Arbeitnehmer mit einem Einkommen von monatlich 3.970 € sich zum Höchstbeitrag von ca. 300 € (ohne Arbeitgeber-Anteil) zweitklassig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern muss. Ein Arbeitnehmer mit einem Einkommen von monatlich 3.980 € sich demgegenüber für einen Beitrag von unter 100 € (ohne Arbeitgeber-Anteil) erstklassig in der privaten Krankenversicherung versichern kann?
Das letzteres zum gleichen Preis auch jemand mit einem Einkommen von 100.000 € im Monat kann, ist noch ein weiterer Skandal in diesem System.
2. Durch die laufende Verstetigung der Zweiklassengesellschaft im Gesundheitswesen wurden/werden die letzten gut betuchten auch noch in die PKV getrieben/gelockt. Dann heucheln unsere Politiker Verwunderung darüber, dass das Geld vorne und hinten nicht reicht und die "Dummen" müssen wieder höhere Beiträge schlucken bzw. trotz Versicherung immer mehr selbst bezahlen. Meine Frage: Wäre es nicht an der Zeit das gesamte System zu reformieren und auch andere Einkommensarten in das System mit einzubeziehen (dies ist bei mir als freiwillig in der GKV Versicherter Vorruheständler bereits der Fall) ?
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Zölzer
Sehr geehrter Herr Zölzer,
die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD hat sich Rahmen der Gesundheitsreform bewusst dafür ausgesprochen, das plurale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung grundsätzlich zu erhalten. Für diese Entscheidung sprechen aus meiner Sicht gute Gründe.
Die in Ihrer Eingangsfrage anklingende Debatte um die Rolle der Privaten Krankenversicherung (PKV) innerhalb unseres Gesundheitssystems ist vor allem von hartnäckigen Vorurteilen geprägt. Eines dieser Vorurteile gründet sich auf dem unzutreffenden Vorwurf, die privat Krankenversicherten entzögen sich der gesamtgesellschaftlichen Solidarität. Hierzu lassen Sie mich Folgendes feststellen:
Die private Krankenversicherung (PKV) leistet einen nicht zu unterschätzenden Solidarbeitrag zu unserem Gesundheitswesen. Die von den Privatversicherten erbrachten höheren Vergütungen für medizinische Leistungen summieren sich auf einen jährlichen Mehrumsatz von über 9 Mrd. Euro, was knapp einem Beitragspunkt in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Viele Ärzte oder Kliniken wären ohne diese Gelder kaum in der Lage, teure Geräte und Infrastruktur zu finanzieren, von denen auch die gesetzlich Versicherten profitieren.
Die Mitglieder in der PKV sind auch nicht durch die Bank Großverdiener. Etwa die Hälfte aller PKV-Mitglieder sind Beamte, davon 30 Prozent Angehörige des einfachen und mittleren Dienstes. Zudem sind unter den privat versicherten Selbständigen Zehntausende Inhaber kleiner Betriebe mit durchschnittlichen Einkommen. Wer sich also von einer Einbeziehung der PKV in eine wie auch immer geartete "Einheitsversicherung" milliardenschwere Entlastungen der gesetzlichen Krankenversicherung verspricht, dürfte sich täuschen. Abgesehen davon, dass eine Einbeziehung der in der PKV angesparten Altersrückstellungen einer Enteignung der dort Versicherten gleichkäme und verfassungsrechtlich nicht in Frage kommen kann.
Bitte sehen Sie mir zudem nach, dass ich den von Ihnen gewählten Beitragsvergleich zwischen einem gesetzlich Pflichtversichertem mit einem Einkommen knapp unter der Versicherungspflichtgrenze und einem privat Versicherten mit einem Einkommen knapp über dieser Grenze nicht nachvollziehen kann. Würde sich letzterer für einen privaten Krankenversicherungsschutz entscheiden, der den gleichen Leistungsumfang wie in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, wird er hierfür sicher deutlich mehr als die von Ihnen genannten 100 Euro monatlich bezahlen müssen. Kaum ein Versicherter wird zudem bereits beim Berufseinstieg über ein entsprechend hohes Einkommen verfügen. Mit zunehmendem Alter steigen die PKV-Versicherungsprämien durchaus beachtlich an, so dass die betroffenen Versicherten spätestens dann mit erheblich höheren Prämien rechnen müssen. Auch sei mir der Hinweis erlaubt, dass privat Krankenversicherte ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen, insbesondere ihre Kinder zusätzlich versichern müssen.
Die neuen Regelungen zum Wechsel zwischen den beiden Versicherungsarten stellen zudem sicher, dass gesetzlich Versicherte dauerhaft über Einkommen jenseits der Versicherungspflichtgrenze verfügen müssen, bevor sie in die PKV wechseln können.
Grundsätzlich halte ich den Beitrag der privaten Krankenversicherung zur Entwicklung unseres Gesundheitssystems auf Dauer für unverzichtbar. Einheitsstrukturen hielte ich für den falschen Ansatz.
Und was die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragspflicht zur Krankenversicherung betrifft: Hielten Sie es tatsächlich für gerechter, wenn etwa ältere Mitbürger Teile der Kapitalerlöse aus ihrer angesparten Altersvorsorge über das bereits geltende Maß hinaus als zusätzlichen Beitrag an die Krankenkassen abführen müssten?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Maria Eichhorn MdB