Frage an Maria Eichhorn von Heinrich M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
ich hatte große Hoffnungen darauf gesetzt, dass Deutschland nun endlich den Beispielen vieler anderer europäischer Länder folgt und gesetzlich ein umfassendes Rauchverbot festlegt. Ich betrachte es prinzipiell als eine Verletzung meines verfassungsmäßig garantierten Rechts auf körperliche Unversehrtheit, wenn ich von irgendjemandem gegen meinen Willen mit hochgiftigem Rauch eingenebelt werde. Nach neuesten Erkenntnissen anerkannter medizinischer Kapazitäten sterben in diesem Lande jährlich mehrere hundert Menschen durch Passivrauchen. Was ist das für eine Regierung, was ist das für eine Kanzlerin, die zuerst verünftige und sachkundige Politiker aller Koalitionsparteien wochenlang in mühevoller Arbeit eine relativ gute Gesetzesvorlage erstellen lässt, um ihnen und der Öffentlichkeit einige Tage später zu verkünden, Beamte zweier Ministerien hätten verfassungsrechtliche Bedenken? Resultat: Viel Lärm um nichts. Wenn ein Betrieb so arbeiten würde, wäre er in vierzehn Tagen pleite.
Im Übrigen frage ich mich: Leben wir eigentlich noch in e i n e Land oder wollen wir wieder zur Kleinstaaterei übergehen, in der alle paar Kilometer andere Regeln gelten?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich bitte Sie herzlich, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass alle Menschen in diesem Land frei atmen können - ob an ihrem Arbeitsplatz oder beim beim Essen in einem Restaurant.
Ich bedanke mich für Ihre Geduld und wünsche Ihnen für Ihre Arbeit und auch persönlich weiterhin alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
seitdem ich im Januar dieses Jahres das Amt der Drogenbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion übernommen habe, setze ich mich für eine Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Deutschland ein.
Bei koalitionsinternen Gesprächen in den letzten Wochen wurde Einigkeit darüber erzielt, dass in öffentlichen Gebäuden, in Theatern und Kinos sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speisegaststätten und Discos ein generelles Rauchverbot gelten solle. Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars sollten von dieser Regelung ausgenommen werden. Darüber hinaus soll die Altersgrenze für den Erwerb von Zigaretten durch Jugendliche von 16 auf 18 Jahre angehoben werden.
Da das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung eingebracht hatten, wurden die Länder vom Bundeskabinett dazu aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen. In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen. Außerdem ist man sich über ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18jährige einig.
Die Regelungskompetenz für alle anderen Gebäude sowie gastronomische Einrichtungen wurde vom Bundeskabinett an die Länder übergeben.
Bei einem Treffen mit der Bundeskanzlerin am 13.12.2006 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder, sich bis spätestens März 2007 auf eine einheitliche Linie beim Nichtraucherschutz zu verständigen. Dazu soll eine Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die gemeinsame Standards festlegt und Zuständigkeiten klärt. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, sich über Nichtraucherschutzregelungen in nicht-bundeseigenen Gebäuden sowie in der Gastronomie zu einigen, um die Bürger zukünftig besser vor dem Passivrauch zu schützen.
Mein Ziel ist es, möglichst einheitliche Regelungen zum Nichtraucherschutz für alle Bundesländer zu finden, vorzugsweise nach italienischem Vorbild. Dieses beinhaltet ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Theatern und Kinos sowie in der Gastronomie. Wirte sollten die Möglichkeit bekommen, separate, durch eine selbstschließende Tür abgetrennte Raucherräume zu errichten. Dies wäre eine Lösung, die ich mir für ganz Deutschland gut vorstellen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Eichhorn