(...) Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund - unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit - ist für Deutschland eine politische Schlüsselaufgabe. Erfolgreiche Integrationspolitik in den vergangenen Jahren war z.B. gekennzeichnet durch die Einführung von Integrationskursen, an denen mittlerweile über 600.000 Migrantinnen und Migranten teilgenommen haben, oder die Einführung von Sprachstandstests und Sprachförderung vor der Einschulung von Kindern in allen Bundesländern. (...)
(...) 5) Das Aufenthaltsgesetz und das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sehen grundsätzlich Sanktionsmöglichkeiten für Personen vor, die von den Behörden verpflichtet worden sind, an einem Integrationskurs teilzunehmen, um ihre Integrationschancen in Deutschland zu verbessern. Beispielsweise kann einem Ausländer, der durch die Nichtteilnahme an einem Integrationskurs eine Pflicht aus der Eingliederungsvereinbarung verletzt, das Arbeitslosengeld um 30%, bei wiederholter Verletzung auch darüber hinaus gekürzt werden (§ 31 SGB II). (...)
(...) die von Ihnen geschilderte Problematik der mitunter schwierigen Situation der Lehrkräfte in den Integrationskursen ist mir bekannt. (...) Die Bildungsträger setzen die Honorare für die Lehrkräfte sehr unterschiedlich fest, zum Teil in nicht vertretbarer Weise. (...)