Frage an Maria Böhmer von Georg N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Böhmer,
ich bin Selbständiger und frage mich auch, ob selbständige Arbeit in Deutschland nicht erwünscht ist.
Mein Job ist, dass ich im Auftrag des Staates Deutschunterricht für Migranten erteile. Der Staat zahlt dafür einem Bildungsträger 2,35 € pro Unterrichtseinheit pro Teilnehmer. Bei 15 Teilnehmern also 35,25 €.
Davon soll der Träger den Dozenten und seine Verwaltung, Miete, Strom usw. bezahlen.
Angenommen, der Träger zahlt mir 16 € pro Unterrichtseinheit und ich arbeite 25 UE pro Woche und 48 Wochen im Jahr, dann habe ich im Monat 1500 € brutto. Davon zahle ich 12,1% Einkommenssteuer, 17,1 % Kranken- und Pflegeversicherung, und 19,9% Rentenversicherung. Das sind zusammen 765,52 €. Oder 51% meines Bruttoeinkommens. Es bleiben noch 734 € netto übrig.
Der Staat sagt, dass der Träger so viel zahlen soll wie er will, es ist dem Träger freigestellt, wie viel er von den 2,35 € an den Dozenten weitergibt. Der Staat hält 15 € für angemessen. Das macht netto 670 €! Wenn der Träger nur 10 € zahlen will, dann darf er den Rest für sich behalten und der Steuerzahler (sprich das Job-Center) stockt auf, bis der Dozent genug zum Leben hat.
Meine Fragen: warum sperrt sich die CDU dagegen, die "Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbständige“ (1 916,25 Euro bzw. 1 277,50 Euro im Monat) auf die „allgemeine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage freiwillig Versicherter“ nach § 240 Absatz 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (851,67 Euro im Monat) abzusenken? Wir müssten dann nicht mehr 285, sondern nur noch 127 € für die Krankenversicherung zahlen.
Seltsam, dass die Linken andauernd Vorschläge im Sinne der kleinen Selbständigen machen, während CDU, FDP und Grüne diese Vorschläge ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Niedermüller
Sehr geehrter Herr Niedermüller,
die von Ihnen geschilderte Problematik der mitunter schwierigen Situation der Lehrkräfte in den Integrationskursen ist mir bekannt. Die Sätze pro Unterrichtseinheit sind vor einiger Zeit auf 2,35 Euro erhöht worden. Die Bildungsträger setzen die Honorare für die Lehrkräfte sehr unterschiedlich fest, zum Teil in nicht vertretbarer Weise. Angesichts der hohen Nachfrage nach Kurspolitikern wurden die Haushaltsmittel für die Integrationskurse insgesamt erhöht. Ich werde mich weiterhin für die Verbesserung einsetzen.
Ich möchte Ihnen auch kurz auf Ihre Frage bezüglich der Mindesbeitragsbemessungsgrenzen antworten. Mit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 wurde von der Großen Koalition erstmals die Absenkung der Beitragsbemessungsgrundlage für freiwillig versicherte Selbständige ermöglicht. Unter diese Neuregelung fallen bestimmte geringverdienende oder weitgehend nichtvermögende hauptberuflich Selbstständige.
Diese Beitragsbemessung ist unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen. Insbesondere das Vermögen des Mitglieds sowie Einkommen und Vermögen von Personen, die mit dem Mitglied in Bedarfsgemeinschaft leben, werden berücksichtigt.
Die Satzung der Krankenkasse bestimmt, unter welchen Voraussetzungen der Beitragsbemessung dem hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen niedrigere Einnahmen zugrunde gelegt werden. Die Beitragsentlastung können Sie also bei der Krankenkasse beantragen.
Mit der neuen Regelung soll erreicht werden, etwaige soziale Härten bei der Beitragsbemessung für hauptberuflich Selbständige zu vermeiden. Um jedoch sicherzustellen, dass von der Entlastung, die in der Regel zu nicht mehr kostendeckenden Beitragszahlungen führt, tatsächlich nur bedürftige Selbständige profitieren, verpflichtet § 240 Abs. 4 Satz 3 SGB V die Krankenkassen, engere Voraussetzungen für die Zugrundelegung einer geringeren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Anlehnung an die im Bereich des SGB II für die Hilfebedürftigkeit von Arbeitssuchenden geltenden Regeln zu definieren.
Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Böhmer