(...) Der Staat kann jedoch aufgrund des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der religiös-weltanschaulichen Neutralität diesen Ansprechpartner nicht bestimmen, vielmehr ist es Aufgabe der Muslime und ihrer Verbände, die rechtlichen Anforderungen an eine Religionsgemeinschaft zu erfüllen und somit als legitimer Ansprechpartner des Staates fungieren zu können. Der vom Wissenschaftsrat eingebrachte Vorschlag, anstelle der Kooperation mit einer einzelnen Religionsgemeinschaft einen Beirat einzuberufen, um die verschiedenen Strömungen des Islam zu berücksichtigen und auch die vielen nicht verbandlich organisierten Muslime mit einbeziehen zu können, erscheint vor diesem Hintergrund zumindest als Übergangslösung vielversprechend. So konnten beispielsweise in Niedersachsen mit diesem Konzept gute Erfolge bei der Einführung von islamischem Religionsunterricht verzeichnet werden. (...)
(...) Auch wenn viele es nicht glauben wollen, die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Es gibt in Europa keine Volkswirtschaft, die in solchem Maße von der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion profitiert wie Deutschland. Den größten Teil unseres Außenhandels betreiben wir mit Staaten dieser Union, ganz ohne Zollbeschränkungen oder Wechselkursschwankungen. (...)