Frage an Margrit Wetzel von Peter B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Wetzel!
Mich interessiert insbesondere Ihre Einstellung zur Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile als zukünftige Abgeordnete des neuen Bundestages.
Die derzeitige Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates am 24. September 2004 die Änderung der StVZO beschlossen. Der § 23 Abs. 6a wurde aufgehoben. Wohnmobile, so wollen es z. Zeit die meisten Bundesländer, sollen als PKW nach Hubraum besteuert werden.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Drucksache 229/05 einen Gesetzesantrag zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung gestellt.
Wie stehen Sie zu der Frage der Besteuerung von Wohnmobilen?
Unterstützen Sie den Gesetzesantrag NRW Drucksache 229/05?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Broszio
Sehr geehrter Herr Broszio,
die Änderung der Straßenverkehrszulassungsverordnung, die zwischen Bundesregierung und Bundesrat einvernehmlich erfolgte – das Parlament, der Deutsche Bundestag, muss dabei nicht beteiligt werden – war notwendig geworden, da sie u. a. nicht mehr mit europäischem Recht vereinbar war. Der §23 Abs. 6a StVZO fiel auch dieser Änderung zum Opfer, da er ein – klimapolitisch nicht haltbares – Steuerprivileg für schwere Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t darstellte. Leider erfolgte keine - aus meiner Sicht notwendige - Differenzierung von „schweren Geländewagen“.
Nach dem Grundgesetz fließt die KFZ-Steuer vollständig den Bundesländern zu, die das KFZ-Steuergesetz auch als eigene Angelegenheit ausführen. Einige Landesregierungen wollen nunmehr die entsprechenden Steuern nicht nur für die schweren Geländewagen, sondern auch für Wohnmobile um ein vielfaches erhöhen.
Dies kann für den Tourismusstandort Deutschland nicht in unserem Sinne sein und würde die Bemühungen um und Förderungen des Tourismusstandortes durch die Bundesregierung konterkarieren.
Wir haben daher ein hohes Interesse daran, dass die Länder die Besteuerung von Wohnmobilen einheitlich handhaben und hier eine Besteuerung nach dem zulässigen Gesamtgewicht beibehalten wird. Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher einen Antrag (BT-Drs. 15/5347) gestellt, der die Bundesländer auffordert, dem Gesetzesantrag Nordrhein-Westfalens - dieser wurde im April von NRW-Finanzminister Jochen Diekmann im Bundesrat eingebracht - zu folgen, da darin die Fortführung der gewichtsbezogenen Besteuerung von Wohnmobilen vorgesehen ist.
Leider wurde dieser Antrag im Bundesrat von der Tagesordnung abgesetzt, bzw. noch nicht endgültig behandelt.
Ich hoffe sehr, dass diese Frage nach den Neuwahlen schnell aufgenommen wird und bin wie Sie daran interessiert, dass die Wohnmobile keine höhere Besteuerung erfahren.
Mit freundlichem Gruß
Margrit Wetzel