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Margrit Wetzel
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Frage von Günter R. •

Frage an Margrit Wetzel von Günter R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Dr. Wetzel,

vielen Dank für ihre Antwort! Da stellt sich mir jetzt nur noch die eine Frage: Wenn Sie wirklich gegen die Elbvertiefung sind, wie oft haben Sie denn dann als Abgeordnete im Deutschen Bundestag Ihr Wort klar und eindeutig gegen die Elbvertiefung erhoben? Dreimal? Zweimal? Einmal? Oder gar nicht? Direkt vor der Abstimmung? Oder in der Zeit danach? Frau Dr. Wetzel, Sie wissen genau, dass Sie als Abgeordnete sogar ohne Genehmigung Ihrer Fraktion mehrere Minuten Rederecht in jeder Ausprache haben? Haben Sie diese Möglichkeit genutzt und im Bundestag ganz klar erklärt, dass Sie gegen die Elbvertiefung sind?

Mit freundlichen Grüßen
Günter Ruks

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ruks,

auch wenn ich es für relativ müßig halte, Ihnen gegenüber auf Wort und Komma genau mein Engagement gegen die geplante Elbvertiefung zu belegen und mich dies wertvolle Zeit in meiner aktuellen Arbeit – auch die Elbvertiefung betreffend - kostet, möchte ich Ihre Frage nicht unbeantwortet lassen: Ich brauche mich sicher nicht von Ihnen belehren zu lassen, wie viel Redezeit mir angeblich in jeder Aussprache zusteht. Sie scheinen offenbar wenig über die parlamentarischen Verfahren und interfraktionellen Absprachen bezüglich des Rederechtes im Plenum zu wissen. Wie die vom Ältestenrat pro Tagesordnungspunkt vereinbarte Redezeit auf die Fraktionen verteilt wird, ist für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode interfraktionell geregelt. Wie die pro Fraktion zur Verfügung stehende Redezeit verteilt wird, wird innerhalb der Fraktion ausgehandelt. Keineswegs kann ich nach eigenem Gutdünken in jeder Debatte das Wort ergreifen. Wenn Sie auf die Möglichkeiten einer Erklärung zur Aussprache abzielen, so kann das Wort dafür nur erteilt werden, wenn die Erklärung eine auf die eigene Person bezogene Äußerung in der Aussprache betrifft oder wenn eigene Ausführungen richtig gestellt werden sollen.

Mein Einsatz gegen die geplante Elbvertiefung lässt sich auch keineswegs an der Häufigkeit, mit der ich im Plenum mein Wort hierzu erhoben habe, messen. Die Elbvertiefung war nie Gegenstand einer Abstimmung – das Verfahren „Elbvertiefung“, wie es abläuft und wie die Zuständigkeiten verteilt sind etc. habe ich übrigens schon vor Jahren und immer wieder öffentlich erläutert.

Haben Sie ein einziges Mal einen Blick auf meine Homepage (www.margritwetzel.de) geworfen? Ihnen dürfte dann aufgefallen sein, wie häufig ich mich dazu eindeutig in der Presse geäußert habe, dass ich wiederholt Veranstaltungen dazu organisiert habe, dass ich sowohl den Bundesverkehrsminister Stolpe als auch Bundesverkehrsminister Tiefensee zu dieser Frage in den Wahlkreis eingeladen habe und dass ich unzählige Male in persönlichen Schreiben an den Bundesverkehrsminister bzw. die zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärinnen Stellung bezogen habe und konkrete Antworten auf diverse kritische Aspekte der sogenannten Fahrrinnenanpassung eingefordert habe. Sehr geehrter Herr Ruks: ich war bereits aktiv gegen die Elbvertiefung als Sie vermutlich überhaupt noch gar nicht daran gedacht haben, etwas zu tun.
Ich möchte Sie bitten, die Frage nach meinem bisherigen Engagement damit endgültig als beantwortet anzusehen, damit ich meine begrenzte Zeit den aktuell anstehenden Arbeiten widmen kann.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Margrit Wetzel MdB