Frage an Margrit Wetzel von Hans-Lothar E. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Dr. Wetzel,
in der plusminus-Sendung vom 20.November 2007 wird über Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobiliendarlehen berichtet ( http://www.daserste.de ).
ZITAT:
Schuldenaufkäufer können ganz legal mehr als den eigentlichen Darlehenswert von Bankkunden verlangen, auch wenn diese immer ihre Raten bezahlt haben. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern.
ZITATENDE.
Das kann ggf bedeuten, dass Erwerber von Grundeigentum einen Teil des Kaufpreises zweimal zahlen. Mit Blick auf die aktuelle Krise an den Finanzmärkten ist zu erwarten, dass Gläubiger (Finanzinvestoren, aber auch Banken) in der nächsten Zeit alles tun, um zu Liquidität zu kommen – da kommt eine solche Gesetzeslücke natürlich gerade recht. (Insofern ist sicher auch mit einer zügigen Zunahme missbräuchlicher Verwertungen von Darlehen zu rechnen.)
Dieser Umstand ist der Bundesregierung laut einer dpa-Meldung bekannt.
Ich möchte diesbezüglich folgende Fragen an Sie richten:
1.Welche konkreten Maßnahmen haben Sie persönlich innerhalb der Fraktion ergriffen bzw. planen Sie kurzfristig , um durch Änderung dieser gefährlichen Rechtssituation die vielen Grundeigentümer mit Grundschulden in Ihrem Wahlkreis zu schützen?
2.Welche gesetzgeberischen Aktivitäten zum Schutz der Grundeigentümer hat die Fraktion bzw. der Bundestag unternommen bzw. wird diese kurzfristig unternehmen?
Über eine zeitnahe Beantwortung meiner Frage würde ich mich freuen.
Mit freundlichem Gruß
HL Enger
Sehr geehrter Herr Enger,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das von Ihnen dargestellte Risiko, dass Kreditnehmer trotz eigener Vertragstreue und ohne Einflussmöglichkeit Opfer einer Kreditabtretung werden können, in deren Zuge der Kreditaufkäufer bisher bezahlte Tilgungs- und Zinssummen eines Kredits unberücksichtigt lassen könnte, wurde nach meiner Information durch die plusminus-Sendung überzeichnet. Generell kann sich ein Kreditkäufer nicht über die Inhalte also auch nicht über die Vertragsbedingungen eines geltenden Vertrages hinwegsetzen. Beide Seiten sind daran gebunden, auch wenn die eine Seite ihren Besitzer wechselt. Solange ein Kreditnehmer also seinerseits den Vertrag erfüllt, können ihm keine neuen Vertragspflichten auferlegt werden. Eine Gefahr mag bestehen, wenn der Kreditnehmer - etwa durch Ratenzahlungsverzug - Anlass gibt, dass der Vertrag als verletzt und somit in bisheriger Form nicht mehr bestehend, bewertet werden könnte. Die Finanzexperten meiner Fraktion haben ihre Aufmerksamkeit bereits auf durchaus bestehende Unklarheiten im Bericht des Kreditverkaufs gelenkt, ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist gegeben. Derzeit wird daran gearbeitet diese Gesetzeslücke zur Sicherheit der Verbraucher zu schließen. Das demnächst im Bundestag auf der Tagesordnung stehende Gesetzgebungsverfahren für ein „Risikobegrenzungsgesetz“ wird voraussichtlich die Gelegenheit bieten, schon in relativ kurzer Zeit Rechtssicherheit zu schaffen.
Ich hoffe, Ihnen hiermit schon weiter geholfen zu haben und verbleibe,
mir freundlichem Gruß
Dr. Margrit Wetzel