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Margrit Wetzel
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Frage von Michael H. •

Frage an Margrit Wetzel von Michael H. bezüglich Soziale Sicherung

Liebe Frau Dr. Wetzel,

meine Frage bezieht sich auf die Hartzgesetzgebung. Ich arbeite als freier Mitarbeiter für diverse Firmen. Normal werde ich eingestellt für ein zeitlich begrenztes Projekt. Mein Hauptarbeitgeber stellt mich über seine Tochtergesellschaft ein (Arbeiterüberlassung). Meine Tätigkeit schwankt zwischen 1 - 10 Tagen. In guten Monaten kann ich den ganzen Monat durcharbeiten. Laut Arbeitsvertrag habe ich eine 50 Std.-Woche bei 5 Tagen. Am Wochenende werde ich nicht mehr versichert und muß mich Arbeitslos melden (Rentenzeit und Krankenversicherung). Jetzt zu meiner Frage:

Durch diese Regelung kann ich die Vorgaben zur Erlangung eines neuen Arbeitslosengeldes I nicht erfüllen. Ich benötige 180 Sozialversicherungstage pro Jahr, also 360 Tage in 2 Jahren um einen neuen Status zu erwerben. Dieses ist unmöglich bei ca. 220 Arbeitstagen im Jahr für Festangestellte. Zwischen meiner Auftragsfirma und deren Tochter wird argumentiert, das ich nur für Projekte eingestellt werde, diese aber zum größten Teil (ca. 95 %) am Freitag beendet sind. Sollten sich Projekte überschneiden, was keine Seltenheit ist, wird das neue Projekt als Arbeitszeit gerechnet. Hierdurch fällt das Wochenende wieder unter den Teppich. Angeblich sind die Kosten zum "durchversichern" zu hoch. Selbstverständlich zahle ich den erhöchten Krankenkassenbeitrag, mein Arbeitgeber ist im Falle einer Krankheit also von allen Kosten befreit. Was den Ausfall der nichtversicherten Wochenende für die zu erwarteten Rentenzahlungen bedeutet, brauch ich Ihnen nicht zu erzählen. Hier wird eine Altersarmut bewußt geschaffen. Hartz 4 kann ich nicht beantragen, da mein Verdienst zu hoch ist. Obwohl ich mehr arbeite als ein Festangestellter (Arbeitsstunden), werde ich sozialversicherungstechnisch schlechter gestellt. Ist dieses so gewollt?

Mit freundlichen Grüßen Michael Hagen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hagen,

es tut mir leid, dass ich nicht im Detail auf alle von Ihnen angesprochenen Punkte eingehen kann. Zum einen bleiben einige entscheidenden Fragen ihres arbeitsrechtlichen Status’ unklar (sind Sie freier Mitarbeiter und damit Selbständiger, arbeiten Sie im Rahmen von Werkverträgen und müssen sich somit wie andere Selbständige eigenständig um die soziale Absicherung – Rente, Krankenversicherungsschutz - kümmern oder stehen Sie in einem unselbständigen Arbeitsverhältnis? Fällt Ihre Anstellung unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz?).

Zum anderen erscheint Ihr Fall, soweit ich mir ein Bild davon machen zu können glaube, doch so individuell und abenteuerlich, dass eine Antwort leicht die Grenze zur Rechtsberatung überschreiten könnte und die ist mir als Abgeordnete nicht erlaubt.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, holen Sie sich fachlichen Rat - entweder bei der Gewerkschaft, wenn Sie Mitglied sind, oder bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nur soviel: Ein solider Sozialversicherungsschutz, für den auch der Arbeitgeber über die (in der Regel) paritätische Finanzierung in die Verantwortung genommen wird, ist ein wesentliches sozialdemokratisches Anliegen. Unter dem Hartz-Motto „Erleichterung neuer Formen der Arbeit“ waren sicher keine spitzfindigen Konstruktionen und Gestaltungen von Arbeitsverhältnissen gemeint, bei denen sich Arbeitgeber aus arbeitsrechtlichen Standards in Bezug auf Kündigungsschutz, Arbeitszeit oder tarifliche Bezahlung stehlen. Da es Hinweise gibt, dass unter dem Mantel der Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung teilweise Missbrauch in dieser Richtung betrieben wird, hat sich die SPD dieses Themas angenommen und wir prüfen, wie dem durch eine Weiterentwicklung der Zeitarbeit Einhalt geboten werden kann.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Margrit Wetzel MdB