Frage an Margrit Wetzel von Uwe S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Wetzel,
vielen Dank für Ihre Antwort, vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Argumentation würde aber bedeuten, dass Schwerbehinderte auch keine Krankenversicherung mehr bekämen.
Was ist der sozialpolitische Unterschied zwischen einer Krankenversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Warum wird keine Berufsunfähigkeitsversicherung im Sinne der Allgemeinen Krankenversicherungspflicht zumindest angeboten?
Gibt es denn eine Risikoadäquate Bewertung meiner Krankheit (Diabetes) auf die Sie sich berufen?
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich Ihres Wunsches, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Ihrer Schlussfolgerung, dass laut meiner Argumentation Schwerbehinderte keinen Krankenversicherungsschutz mehr bekämen, kann ich nicht folgen. Die gesetzliche Krankenversicherung erhebt ihre Beiträge nicht risikoabhängig, also ohne Risikoprüfung. Des Weiteren sind die Beiträge der Krankenversicherung einkommensabhängig, wodurch eine Umverteilungswirkung innerhalb des Systems erreicht wird. Der sozialdemokratische Einfluss am Kompromiss zur Gesundheitsreform stellt sicher, dass mehr Gerechtigkeit bei der Versorgung der Patienten gegeben ist.
Wir haben durchgesetzt, dass es zum ersten Mal ab 1.1.2009 eine Versicherungspflicht für alle gibt. Sichergestellt wurden auch bezahlbare Tarife. Nichtversicherte, die dem GKV-System zuzuordnen sind, werden ab 1.4.2007 wieder aufgenommen. Für Selbstständige mit kleinen Einkünften wird die GKV günstigere Tarife anbieten. Nichtversicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind, können sich ab 1.7.2007 im erweiterten Standardtarif ohne Risikoprüfung versichern. Ab 1.1.2009 ist die PKV verpflichtet, einen Basistarif ohne Risikoprüfung anzubieten, der die Leistungen der GKV enthält und nicht teurer als der Höchstsatz der GKV sein darf. Außerdem kann sie darin niemanden mehr ablehnen. Anders verhält es sich bei Berufsunfähigkeitsversicherungen: Der große Unterschied zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der, dass es sich bei letzterer um eine freiwillige und private Versicherung - die auf dem Markt angeboten wird - handelt, während erstere eine Pflichtversicherung im Rahmen des Solidarsystems ist. Inwieweit die Versicherungsunternehmen ihr Krankheitsbild in Bezug auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung risikoadäquat bewerten, vermag ich nicht einzuschätzen.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Margrit Wetzel MdB