Frage an Margrit Wetzel von Matthias S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Moin,
wie stehen Sie zu der Gleichstellung von Flüssiggas zu Erdgas als alternative Kraftstoffe.
Zur Zeit ist Flüssiggas lediglich bis 2009 steuerermäßigt, allerdings wird Erdgas bis 2020 steuerlich gefördert.
Wäre es nicht auch im Hinblick auf europäische Vorgaben sinnvoll und gerecht, wenn auch Flüssiggas über den gleichen Zeitraum gefördert werde?
MfG
Matthias Schwed
Sehr geehrter Herr Schwed,
da Flüssiggas und Erdgas in ökologischer und ökonomischer Hinsicht gleichwertig sind, ist eine steuerliche Gleichbehandlung durchaus sinnvoll und gerechtfertigt. Diese Auffassung wird vor allem auch von den Energieexperten der SPD-Bundestagsfraktion vertreten. Die entsprechende gesetzliche Umsetzung, an der im Ministerium bereits gearbeitet wurde, konnte durch die vorgezogene Neuwahl leider nicht mehr in dieser Legislaturperiode realisiert werden. Ich hoffe, dass wir mit diesem Vorhaben ab Herbst vorankommen.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Margrit Wetzel