Frage an Margrit Wetzel von Torsten W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Wetzel,
am 7.5.09 antworteten Sie auf eine Bürgerfrage vom 6.5.09 zum Thema Internetsperren Folgendes:
"Jedoch zeigen ähnliche Sperrungen in anderen Ländern, dass die Einschränkungen erfolgreich die Nachfrage nach kinderpornographischen Inhalten dämpfen."
Ich möchte vorweg sagen, dass das Thema sehr heikel ist. Immerhin geht es hier um Eingriffe in vier Grundrechte (vgl. http://www.telemedicus.info/article/1271-Netzsperren-Der-neue-Entwurf-und-seine-Rechtsmaessigkeit.html ), sodass man das Für und Wider intensiv abwägen muss. Insbesondere heiligt der Zweck auch nicht alle Mittel und selbst wenn er es täte, muss man insbesondere den Zweck der Maßnahme intensiv begutachten. Ich hoffe, Sie werden mir dabei zustimmen und mir auch nicht widersprechen, wenn ich Ihnen sage, dass man dieses Thema nicht mit Biegen und Brechen durchs Parlament jagen darf, solange noch ernsthafte Zweifel bestehen. Selbst, wenn das Ende der Koalition bevorsteht.
Ich möchte nun auf o.g. Zitat zurückkommen. Meine Frage lautet nämlich: Woher nehmen Sie die Information, man hätte die Nachfrage gedämpft? Gibt es dafür einen eindeutigen Beweis?
Gibt es überhaupt einen einzigen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass Internetsperren überhaupt etwas bringen? Verschiedene Fachleute, zum Beispiel erfahrene Strafverteidiger oder das LKA in München bestreiten beispielsweise, dass es im Internet eine Kinderporno-Industrie gibt (vgl. http://www.sueddeutsche.de/panorama/813/465404/text/19/ ). Auch die schwedische Polizei, die ja bereits mit Internetsperren arbeitet, stellt keinen positiven Effekt fest (vgl. http://www.focus.de/digital/internet/internet-wirksamkeit-von-kinderporno-sperrungen-umstritten_aid_384900.html ).
Sollte man nicht, bevor ein solches Gesetz mit solch schwerwiegenden Grundrechtseingriffen verabschiedet wird, zunächst einmal genau prüfen, was man damit erreichen kann?
Mit freundlichen Grüßen,
Torsten Wagner
Sehr geehrter Herr Wagner,
haben Sie Dank für Ihre Anfrage vom 07. Mai zum Thema Internetsperren. Ihre Bedenken, insbesondere zu den Eingriffen in unsere Grundrechte, verstehe ich und stimme Ihnen zu, das Grundrechtseinschränkungen eine intensive Abwägung vorangehen muss.
Im vorliegenden Gesetzesentwurf wird auf Erfahrungen aus mehreren anderen Ländern mit solchen Sperren hingewiesen. So wurden in Schweden täglich 50 000 Zugriffe und in Norwegen täglich 15 000 bis 18 000 Zugriffe auf kinderpornographische Seiten durch Internetsperren verhindert. Das BKA verweist in seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Unterausschusses „Neue Medien“ vom 12. Februar 2009 ebenso auf Erfahrungswerte aus Großbritannien, wo täglich 35 000 Zugriffe verhindert wurden.
In diesem Zusammenhang möchte ich zudem auf
meine Antwort auf die Anfrage von Herrn Völkers hinweisen. Mir ist bewusst, dass eine Internetsperre keineswegs die Gewalt an Kindern verhindert. Allerdings belegen oben genannte Zahlen, dass die Nachfrage nach solchen Seiten gedämpft wird.
Da der Schwerpunkt meiner politischen Arbeit nicht im Bereich „Neue Medien“ liegt, muss ich mich in einem Fall wie diesem auf das Fachwissen meiner dafür zuständigen Kollegen stützen. Seien Sie jedoch versichert, dass dieser Gesetzesentwurf nicht auf „Biegen und Brechen“ durch das Parlament „gejagt“ wird. Der Antrag wurde an die zuständigen Ausschüsse überwiesen und wird dort von den Experten diskutiert und überarbeitet werden.
Für weitere Nachfragen darf ich Sie sinnvollerweise dann auch an die
Experten unserer Fraktion verweisen.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Margrit Wetzel MdB