Frage an Margit Jung von Fabian L.
Sehr geehrte Frau Jung,
wir sind Schüler der SBBS-Technik Gera und sind mit Beginn des Schuljahres 2017/18 mit einem signifikanten Problem konfrontiert worden.
Bedingt durch die Klassenbildung wurden Schüler der einjährigen Fachoberschulausbildung mit Schülern der zweijährigen Fachoberschulausbildung zusammengelegt. Dies ist seitens des Lehrplans (Klassenstufe 12) problemlos möglich, da die Inhalte in dieser Klassenstufe identisch sind. Die Folge dieser Zusammenlegung ist allerdings, dass die Schüler der einjährigen Fachoberschulausbildung damit ihren Anspruch auf Bafög verloren (Bafög-Gesetz und Verwaltungsvorschrift). Dieser Umstand führte dazu, dass ein Teil der Schüler die Ausbildung abbrechen musste, in dessen Folge die Finanzierung nicht mehr gesichert war. Für die übrigen Schüler der einjährigen Ausbildung war die Fortführung nur durch einen erhöhten Kraftaufwand möglich. Dies bedeutet, dass nach der Unterrichtszeit eine bezahlte Tätigkeit aufgenommen werden musste oder die finanzielle Unterstützung der Eltern nötig ist.
Unser Anliegen ist es, dass Sie uns eine Möglichkeit aufzeigen, oder Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass dieser ungerechte Zustand beseitigt wird. Es ist nicht nachvollziehbar, dass in einer Klasse mit gleichen Anforderungen an den Lernerfolg derartige Unterschiede gemacht werden. Dies verstärkt sich umso mehr, da der Fakt besteht, dass nach der Zusammenlegung die Schüler der zweijährigen Fachoberschulausbildung ihren berechtigten Anspruch auf Bafög nicht verlieren.
Für Ihre Bemühungen möchten wir uns recht herzlich bedanken und sehen schon mit Interesse einer Antwort entgegen.
Mit freundlichen Grüßen,
F. L. im Namen der Klasse F216
Sehr geehrter Herr Lachmann,
liebe Schüler der Klasse F216 der SBBS-Technik Gera.
Ihre Anfrage habe ich erhalten. Gleich nach unserem Treffen, habe ich mich an das Ministerium gewandt, weil ich nicht nachvollziehen kann, mit welcher Begründung die Schüler*innen aus der 1-jährigen Fachoberschulausbildung ihren Anspruch durch die Zusammenlegung mit der 2-jährigen Fachoberschulausbildung verloren haben.
Denn nach § 2 BAföG wird die Ausbildungsförderung geleistet, wenn
1) nach Absatz 1. Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 1a Schüler*innen die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und einen eigenen Haushalt führen eine Fachoberschule besuchen oder
2) nach Nr. 3 Schüler*innen eine Fachoberschulklasse besuchen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
Da es sich bei dem Ausbildungsgang an der SBBS Technik in Gera ja um eine Fachoberschule handelt, die einen Realschulabschluss bzw. gleichgestellte Abschlüsse verlangt müssten alle nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG einen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
Leider habe ich noch keine Antwort aus dem Ministerium und möchte Ihnen daher nur einen Zwischenbescheid geben.
Im letzten Plenum wurde mit der Drucksache 6/5310 ein Antrag zur grundlegenden BAföG-Reform im Thüringer Landtag beschlossen. Hier will Thüringen zusammen mit Berlin und eventuell Brandenburg über den Bundesrat auf eine Reform des BAföG hinwirken.
In diesem Rahmen können wir natürlich die Landesregierung darum bitten nicht nur die Förderbedingungen für Studierende zu verbessern, sondern auch diesen Fall der Förderlücke zu berücksichtigen und zu schließen.
Dies wäre allerdings nur eine mittelfristige Lösung, und könnte Ihnen aktuell nicht helfen.
Ich werde weiterhin auf Antwort drängen und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Margit Jung