Marcus Winter
NPD
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Frage von Willi M. •

Frage an Marcus Winter von Willi M. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Winter,

ist ihnen bekannt, dass auch die skandinavischen Staaten lediglich Grundgesetze und keine Verfassung haben? Sind dies auch nur provisorische Gebilde? Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung? Und wo steht in Art. 146, dass das Grundgesetz nur eine zeitlich begrenzte Gültigkeit hat? Kann man diesen Artikel nicht auch so auslösen, dass das Grundgesetz nur durch eine demokratisch legitimierte neue Verfassung abgelöst, nicht aber mit einem Federstrich von einer Regierung beseitigt werden kann?

Denken Sie mal darüber nach.

Mit freundlichem Gruß
W. Mayer

Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Mayer,

darf ich Ihnen den Artikel 146 des Grundgesetzes zitieren, denn gelesen haben Sie ihn anscheind nicht:
"Das Grundgesetz, das nach der Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Hier ist also eine zeitliche Begrenzung festgehalten.
Der Unterschied zwischen einer vom Volk gewählten Verfassung und einem Grundgesetz welches in der Nachkriegszeit von den allierten Siegermächten in Auftrag gegeben wurde, liegt doch auf der Hand.
Demokratie bedeutet nicht Fremdherrschaft sondern Volksherrschaft!
Anbei möchte ich noch anführen, das Demokratie auch Meinungfreiheit (auch für Nationalisten) bedeutet, welche Meinungsfreiheit die etablierten Alt-Partein betreiben kann man an den (demokratie)- Meinungsfreiheitfeindlichen Antworten eines Herrn Edathy lesen.

mit freundlichen Grüssen

Marcus Winter