Frage an Marcus Weinberg von Guta S.
Hallo, sehr geehrter Herr Weinberg,
sicherlich bekommen Sie viele Briefe von Bürgern, die sich später nicht sagen möchte „hätte ich doch...“.
Auch ich möchte meine Einflussmöglichkeiten nutzen, mich für nachhaltig umweltschützendes, verantwortungsbewusstes Verhalten für uns Menschen einzusetzen.
Sie, Herr Weinberg, vertreten meinen Wahlkreis im Bundestag. Mögen Sie mir sagen, ob Sie persönlich für Fracking oder für Umweltschutz sind? Auch wüsste ich gerne, ob Sie Im Bundestag in Bezug auf das Thema Fracking das Interesse der Mehrheit der BürgerInnen oder das der Energielobby vertreten?
Mögen Sie mir auch sagen, wie Sie zum Gesetzespaket, das vom Bundeskabinett am 1. April zu Fracking beschlossen wurde und in den nächsten Wochen im Bundestag behandelt wird, stehen?
Sicherlich kennen auch Sie die Einschätzung des Bundesumweltministeriums, dass Fracking keinen nennenswerten Beitrag zu unserer Energieversorgung leisten kann und dennoch soll die gefährliche Fördermethode mit dem Gesetzesentwurf für alle unkonventionellen Erdgasvorkommen grundsätzlich erlaubt werden.
Meines Wissens besteht jetzt noch die Gelegenheit, Fracking über das Bundesberggesetz zu verbieten, so wie es der Umweltausschuss des Bundesrats in der Ausschussempfehlung 143/1/15 empfiehlt.
Da ich mich meinen Nachkommen verpflichtet fühle, liegt mir viel daran, mein bestmöglichstes dafür zu tun, dass unsere Lebensgrundlagen nicht noch mehr unnötig zerstört werden. Daher bitte ich Sie eindringlich, Ihren Einfluss geltend zu machen und sich für ein Verbot von Fracking einzusetzen und im Bundestag gegen ein Fracking-Ermöglichungsgesetz zu stimmen.
Es ist sicherlich eine große Herausforderung, sich nicht der Koalitionsdisziplin zu beugen. Doch als Vertreter meines Wahlkreises ist es doch das Wichtigste, dass Sie das Interesse von uns BürgerInnen vertreten!
Mit hoffnungsvollen Grüßen
Sehr geehrte Frau Schönauer,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Energiegewinnung durch Fracking.
Zu allererst möchte ich Ihnen versichern, dass der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und der Schutz des Trinkwassers bei allen Vorhaben absoluten Vorrang haben. Die Bundesregierung hat dazu das von Ihnen angesprochene Gesetzespaket am 1. April vorgelegt, das die Energiegewinnung durch Fracking stark einschränkt.
Mit diesem Gesetzespaket sollen zum einen Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes vorgenommen werden, mit denen Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung Rechnung getragen wird. Auch wird der Umgang mit Lagerstättenwasser geregelt. Wo Risiken nicht zu verantworten sind oder unzureichende Kenntnisse bestehen, wird Fracking verboten werden. Weitere Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz beinhalten unter anderem Regelungen zum Verbot bzw. zur Einschränkung von Fracking in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Natura-2000-Gebieten, denn bisher ist das noch nicht flächendeckend verboten. In diesen besonders schützenswerten Gebieten wird das Fracking jeglicher Art durch das Gesetzespaket komplett ausgeschlossen. Damit reduzieren wir die Gebietskulisse, in der Fracking überhaupt möglich ist, erheblich.
Anders als Sie es in Ihrer Anfrage schildern, kann ich Ihnen versichern, dass auch unkonventionelles Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken verboten wird. Das Verbot erstreckt sich somit auf sämtliches Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 m Tiefe. Dies gilt generell und ohne Befristung. Erlaubt werden können lediglich wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die den Zweck haben, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt wissenschaftlich zu erforschen. Aus unserer Sicht wird es in den nächsten Jahren lediglich eine geringe Anzahl dieser Erprobungsmaßnahmen geben.
Auch für das konventionelle Fracking gilt für uns, dass es ein „weiter so" nicht geben darf und nicht geben wird. Es wird ein strenges und transparentes Schutzregime eingeführt, das dann für alle Frack-Vorgänge aber auch für den Umgang mit dem Lagerstättenwasser gilt. Erste Voraussetzung für das konventionelle Fracking ist, dass die eingesetzte Frack-Flüssigkeit insgesamt maximal als schwach wassergefährdend eingestuft wird. Dies bedeutet, dass nur Gemische mit Stoffen (insbesondere Salzen) eingesetzt werden, die im Tiefengrundwasser ohnehin vorhanden sind, und das Trinkwasser nicht gefährden.
Änderungen gibt es auch im Bergrecht. Hier wird die Durchsetzung von möglichen Schadenersatzansprüchen bei Bergschäden erleichtert. Bei Bergschäden, die auf Frack-Vorgänge oder andere Tiefbohrungen zurückzufuhren sein könnten, müssen zukünftig nicht mehr die Bürger diesen Zusammenhang beweisen, sondern die Unternehmen müssen nachweisen, dass z. B. ein Erdbeben nicht auf Frack-Aktivitäten zurückzufuhren ist.
Ich möchte Ihnen aber auch mitteilen, warum wir die Energiegewinnung durch Fracking mit dem Gesetzespaket nur einschränken und nicht ganz verbieten werden: Der Energieverbrauch weltweit wächst, und im Gegenzug gehen die Energiereserven zurück. Hinzukommt der geplante Ausstieg Deutschlands aus der Atomkraft. Deutschland ist darauf angewiesen, Energie aus verschiedenen Quellen zu gewinnen, wozu auch die Erdgasförderung durch Fracking gehört.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg, MdB