Sehr geehrter Herr Optendrenk, warum schafft Ihr Ministerium nicht die Auszahlung der Energiepauschale von 2022 an Grenzgänger?? Wir haben mittlerweile Juni 2023!!
Sehr geehrter Herr Optendrenk,
zu Ihrer Ergänzung und Information.
Haben Grenzgänger Anspruch auf Energiepauschale?
Grenzgänger:innen, die in einem der Nachbarländer arbeiten, ihr Einkommen aber in Deutschland versteuern, steht die Energiepauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro ebenfalls zu. Sie können sie bei ihrem jeweils zuständigen Finanzamt im Rahmen ihrer Steuererklärung für das Jahr 2022 beantragen.
Diese wurde von meiner Frau und mir in Januar beantragt. Nachdem unser Anliegen erstmal 3 Monate von einem zu anderen gereicht wurde, ist Sie dann bei einer sehr freundlichen Sachbearbeiterin angekommen. Diese war kompetent und hat unser Anliegen schnellstmöglich bearbeitet.
Das Problem ist aber nun. Eine maschinelle Auszahlung kann seit 4 Wochen nicht erfolgen, da man nicht in der Lage scheint, ein IT Programm für diese Ausnahmen zu programmieren.
Ich frage mich, wann soll die "Unbürokratische Auszahlung" erfolgen. 2026?
Gruß
C. u. J. F.