Frage an Marcus Optendrenk von Theo P. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Herr Optendrenk,
meine Frau ist austherapierte Schmerzpatientin, hat einen GdB von 80% mit G und Pflegegrad 2.
Sie hat seit 2015 eine Erlaubnis vom BfArM für den Erwerb von Cannabisblüten.
Wegen dem neuen Gesetz hat sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten bei der Barmer gestellt. Nach 8 Wochen hat sie dann die Absage laut Gutachten des MDK bekommen.
Wie kann es sein, dass der MDK 8 Wochen für eine Entscheidung braucht, obwohl im Gesetz eine Fristvorgabe steht?
Wie kann es sein, dass der MDK keine Krankenakten bekommt, um dann zu entscheiden?
Laut Barmer dürfen sie dem MDK wegen Datenschutz die Krankenakte nicht zusenden.
D. h., dass der MDK nur weiß, dass meine Frau Schmerzpatientin ist, ansonsten kennt er weder das Krankheitsbild, noch die komplette Krankengeschichte meiner Frau.
Soviel zum MDK.
Gruß
T. P.
Sehr geehrter Herr P.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass die von Ihnen dargestellte Situation Ihrer Frau zu erheblichen Schwierigkeiten führt und will daher im Rahmen meiner Möglichkeiten gerne versuchen zu helfen.
Das neue Gesetz, auf das Sie sich beziehen, ist ein Bundesgesetz. Um Ihnen eine fundierte Antwort geben zu können, habe ich deshalb meinen Bundestagskollegen für den Kreis Viersen, Uwe Schummer, um Unterstützung gebeten. Wir setzen uns gerne zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Vielleicht können Sie mir dazu noch eine Mailadresse an meine Landtagsadresse ( marcus.optendrenk@landtag.nrw.de ) senden.
Herzlichen Dank.
Ihr Marcus Optendrenk