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Marcus Bocklet
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Frage von Monika R. •

Sehr geehrter Herr Bocklet, wie stehen sie zu der Aussage von Herrn Spahn, den Beruf des Heilpraktikers abzuschaffen? Teilen sie diese Ansicht? Wenn Ja, warum? Wenn Nein, warum? MfG

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Wir sind nicht für die Abschaffung des Berufsbildes Heilpraktiker*in, wollen als GRÜNE das bestehende Heilpraktikerrecht jedoch reformieren. Hierzu folgende Ausführungen: Alle Gesundheitsberufe sind daran beteiligt, dass Patient*innen gut versorgt sind sowie kompetente  Beratung  und Unterstützung erhalten – dem stehen wir natürlich grundsätzlich positiv gegenüber. Die von Heilpraktiker*innen geleistete Verbindung von schulmedizinischer, naturheilkundlicher und ganzheitlicher Versorgung ist für viele Patient*innen ein wichtiges ergänzendes, komplementäres Element des deutschen Gesundheitswesens.

 

Reform Heilpraktiker*innenberufs / Weiterentwicklung Heilpraktikerrechts

Ziel muss sein, Patient*innen, unter Ausschluss einer Gesundheitsgefährdung, die von ihnen gewünschten komplementären Behandlungsmethoden zu ermöglichen. Ein wichtiger Baustein dafür sind bundesweit einheitliche Ausbildungsstandards. Vor diesem Hintergrund sprechen wir uns für eine Weiterentwicklung des bestehenden Heilpraktikerrechts mit dem Ziel aus, die Anforderungen an die Tätigkeiten der Heilpraktiker*innen bundesweit zu überprüfen und zu vereinheitlichen.

Tatsächlich fordern wir schon lange eine Reform des Heilpraktikerrechts, in welche die Heilpraktiker*innenverbände miteinbezogen werden. Veränderungs- und Vereinheitlichungsbedarf sehen wir insbesondere bei der Regulierung des Zugangs zum Berufszweig und bei einheitlichen, hochwertigen und verbindlichen Standards von Ausbildung, Zulassung und Qualifikation. Im Sinne des Patient*innenschutzes halten wir außerdem noch weitere Änderungen notwendig, wie etwa eine Verbesserung der Dokumentationspflichten oder die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Dies wollen wir gemeinsam mit den Heilpraktiker*innenverbänden angehen.

 

Notwendige Kompetenzeinschränkungen

Verbot invasiver Verfahren: Im Mittelpunkt einer guten Gesundheitsversorgung stehen für uns die Patient*innen, deshalb sprechen wir uns für eine stärkere Reglementierung des Heilpraktiker*innen-Berufs in bestimmten Behandlungsfeldern aus. Dazu gehören insbesondere invasive Eingriffe. So stelle etwa Blutentnahmen ein Infektionsrisiko dar, welches auch in einer fachärztlichen Praxis nur unter ärztlicher Aufsicht eingegangen wird.

Abschaffung Heilpraktiker für Psychotherapie: Heilpraktiker*innen sollten Behandlungen übernehmen dürfen, für die sie eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Demgegenüber ist Psychotherapie eine Profession, die ein langjähriges Studium und eine entsprechende Aus- bzw. Weiterbildung erfordert. Hier ist eine klare Abgrenzung zu anderen Angeboten der Lebensberatung oder des persönlichen Coaching wichtig, damit vor allem für Patient*innen die unterschiedlichen Qualifikationen und Leistungen deutlich werden.

Grundsätzlich: Für gute Heilpraktiker*innen sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, zu wissen und auch darüber aufzuklären, wo die Grenzen ihrer Behandlungsmöglichkeiten und -kompetenzen liegen. Deshalb sprechen wir uns für einheitliche Qualitätsstandards sowohl bei der Behandlung, als auch bei der Zulassung und Ausbildung von Heilpraktiker*innen aus, die sich zugleich des Ausbildungsumfangs fachmedizinischer und psychotherapeutischer Berufe bewusst sind.

 

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