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Marcus Bocklet
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Frage von Dieter W. •

Kann man im Energieausschuss Mal nachhaken ob es nicht möglich ist alte ,Mühlen mit Generatoren auszustatten bzw die Wasserkraft der Bäche anderweitig zu nutzen?

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Ist nicht so einfach, wenngleich Wasserkraft prima ist:

Durch den Mindestwassererlass entspricht Hessen dem § 33 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes, welcher vorschreibt, dass „Das Aufstauen eines oberirdischen Gewässers oder das Entnehmen oder Ab-leiten von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer […] nur zulässig [ist], wenn die Abflussmenge erhalten bleibt, die für das Gewässer und andere hiermit verbundene Gewässer erforderlich ist, um den Zielen des § 6 Absatz 1 und der §§ 27 bis 31 zu entsprechen (Mindestwasserführung).“

Den rechtlichen Verpflichtungen durch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes kann sich das Land Hessen nicht entziehen. Es steht also außer Frage, dass wir dadurch u. a. verpflichtet sind, die hessischen Gewässer einem guten ökologischen Zustand zuzuführen. Selbstverständlich ist es unser Ziel, die Wasserkraft als erneuerbare Energiequelle im Rahmen der Möglichkeiten zu erhalten. Zum Kompromiss zwischen Erhalt der Wasserkraft und Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie – deren Zielsetzung die Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes ist – bekennen wir uns auch in unserem Koalitionsvertrag. Dort steht: „Wir setzen uns für eine Nutzung der Wasserkraft im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie und dem Schutz der Fischfauna ein.“

In vielen Fällen ist es leider unumgänglich, eine Abwägung zwischen den unterschiedlichen, jeweils berechtigten Belangen (hier Klimaschutz und Naturschutz) vorzunehmen. Sie können vor dem Hintergrund der Dürresommer 2018 und 2019 sicherlich nachvollziehen, dass die Sicherung der Mindestwasserführung für die vielerorts bereits dezimierten Fischbestände sowie die Gewässerökosysteme im Allgemeinen von essenzieller Bedeutung ist. Ein Ausbau der kleinen Wasserkraft ist daher in Hessen kaum möglich.

Um den bestehenden Betreiber*innen von Kleinwasserkraftanlagen zu helfen, hat die Hessische Landesregierung ein Förderprogramm aufgelegt um bei der Modernisierung der Anlagen unter Wahrung des Gewässer- und Artenschutzes zu helfen.

In Hessen liegt das größte Potenzial für die Energiewende bei dem Ausbau von Solar und Windkraftanlagen, den wir weiter vorantreiben werden.

 

 

 

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