Frage an Marcus Bocklet von Matias Leão R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bocklet!
Bezüglich der Koordination von Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) und Notaufnahmen der Kliniken in Hessen bitte ich Sie höflich, folgende Fragen freundlicherweise zu beantworten:
Gemäß eines Interviews der KV Hessen durch die TK Krankenkasse am 15.03.2016 wird berichtet, dass von 58 ÄBD-Zentralen 48 davon an einer Klinik eingerichtet worden sind. Das Krankenhausstrukturgesetz bringt hier noch eine weitere Neuerung mit sich, da Patienten, welche nicht in einer angemessenen Zeit von niedergelassenen Fachärzten behandelt werden können (inkl. der Leistung der Termin-Servicestellen der KV), auch durch Fachärzte von Krankenhäusern ambulant behandelt werden können.
Wie sieht hier Ihre Einschätzung des Handlungsbedarf der Landesregierung über die derzeitige Lage und die künftige Entwicklung aus?
In welcher Weise soll die Landesregierung den zehn verbliebenen KV behilflich sein, sogenannte Portalpraxen einzurichten, damit betroffene Patienten in der Vorgehensweise gleichermaßen kompetent und zügig durch einen Arzt beurteilt werden können, ob sie ein Notfall sind, oder in einer solchen Praxis durch den ÄBD anderweitig versorgt werden können?
Soll die Landesregierung bezüglich der zehn ÄBD-Zentralen, welche nicht in Kliniken verortet sind, in Hinblick auf die Versorgungsmöglichkeiten von ambulanten Behandlungen, den Krankenhäusern unterstützend entgegentreten?
In welcher Weise haben aus Ihrer Sicht die betroffenen Kommunen in ihren Entscheidungsräumen noch Spiel und wie muss die Landesregierung hier Hilfe leisten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit herzlichen Grüßen,
Hr. Rautenberg