Warum werde ich mit 45 betreuten Personen nach dem Entwurf Betreuungsvergütungsveränderung, veröffentlicht vom BMJ am 16.9.2024 im Jahr 7.789,39 € weniger verdienen?
Sehr geehrter MdL Herr Marco Weber,
der Entwurf der BetreuungsvergütungsVERÄNDERUNG (...eine Erhöhung kann man das nicht nennen) liegt vor. Ich habe die neuen Vergütungssätze auf mein Portfolio der vorhandenen geführten Betreuungen angewendet. Im Jahr werde ich damit 7.789,39 weniger Umsatz bei gleicher Betreutenstruktur haben. Das gilt auch für viele mir bekannter Betreuungsvereine, mit denen ich Kontakt habe. Die Verpflichtung zur Zahlung von steigenden Tariflöhnen drückt die Vereine in die Insolvenz.
Meines Erachtens üben die Landesregierungen Druck auf das Bundesjustizministerium aus, lediglich eine Umverteilung der Vergütung u. keine Erhöhung der Vergütung umzusetzen. Wenige werden mit den Parametern dieser Kalkulation profitieren. Bei vielen passt dies jedoch nicht. Sie zerstören mit der Akzeptanz dieses Vorschlags ein funktionierendes Betreuungssystem. Kostenintensive Behördenbetreuungen drohen.
Joachim S.
Registrierter beruflicher Betreuer Alzey
Sehr geehrter Herr S.,
Für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch vom 23.09.2024 , mit dem Sie zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern des Bundesministeriums der Justiz Stellung nehmen, danke ich Ihnen ganz herzlich.
Es ist uns ein Anliegen, dass Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine für ihre gesellschaftlich sehr wichtige und verantwortungsvolle Arbeit eine angemessene und auskömmliche Vergütung erhalten. Das Land Rheinland-Pfalz plant nicht, die Betreuervergütung herabzusetzen. Wir verfolgen vielmehr nach wie vor das Ziel, dass die Betreuervergütung nahtlos im Anschluss an die Ende 2025 auslaufende Betreuerinflationsausgleichs-Sonderzahlung, die aufgrund der außergewöhnlich hohen Inflation und der hieran anknüpfenden außergewöhnlichen Steigerung der Tariflöhne der im Vergütungsgesetz 2019 vorgesehenen Evaluation bereits vorgezogen wurde, angemessen geregelt wird.
Der Referentenentwurf des Bundministeriums der Justiz liegt den Ländern nun aktuell im Rahmen der Ressortbeteiligung zur Stellungnahme vor. Die von Ihnen vorgebrachten Aspekte werden im Rahmen dieser Beteiligung geprüft und berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Weber MdL