Antwort von Marco Wanderwitz
CDU
• 17.01.2013

(...) Die hypothetische Anerkennung von Beuys oder van Gogh als Künstler stünde nach allem vorliegenden Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen außer Frage. Auch die Fluxuskunst fällt unzweifelhaft unter die o.g. gesetzliche Definition von Kunst. (...)

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