Frage an Marco Tullner von Edgar T. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Tullner,
wie Sie wissen trifft die Corona-Pandemie alle Gesellschaftsgruppen. Auch wir als Studenten leiden unter den Gegebenheiten der Digitallehre, dem hohen finanziellen Druck und der damit einhergehenden Gesamtsituation.
Wenngleich das Bafög für die meisten Studierenden eine hilfreiche Unterstützung ist, müssen die meisten Studenten nebenbei arbeiten um Ihre Ausgaben zu decken. Im laufe der Krise, insbesondere die letzten Wochen, haben sich Landesregierungen dazu durchgerungen diese besondere Situation der Lehre anzuerkennen und die individuelle Regelstudienzeit zu verlängern. Dieses vorpreschen der einzelnen Bundesländer(NRW, Hessen, BaWü, Bayern), führt nun zu einem bundesweiten Flickenteppich, welcher die Chancenungleichheit erhöht. Ich habe mich deshalb an das BMBF gewandt um die Ursachen und Folgen dieser Maßnahmen zu erfahren. Hinleitend zu meiner Frage, möchte ich einige Passagen aus dieser Stellungnahme zitieren:
"Die Förderungshöchstdauer für BAföG-Leistungen ist in § 15a Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geregelt; danach entspricht die Förderungshöchstdauer der Regelstudienzeit nach § 10 Abs. 2 Hochschulrahmengesetz – der wiederum auf die Prüfungsordnungen abstellt, welche durch landesrechtliche Stellen genehmigt werden.
Für Regelungen zur Regelstudienzeit ist somit zunächst das jeweilige Landesrecht maßgeblich."
"Die Aufwendungen für das BAföG werden seit 2015 zu 100 Prozent durch den Bund getragen.Dieser Kostentragungsgrundsatz gilt auch für künftige Jahre unabhängig von der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausgaben allgemein fort."
Im Klartext bedeutet das, dass die Verantwortung einer Regelstudienzeitverlängerung bei Ihnen liegt. Die Kosten werden aber vom Bund getragen. Ich möchte deshalb meine Anfrage konkretisieren:
1.Falls Ihnen diese Kostenstruktur bekannt ist, warum haben wir dann als Land Sachsen-Anhalt eine solche Regelung der Verlängerung der Regelstudienzeit bis dato nicht getroffen?
2.Streben Sie an, mit den anderen Bundesländern "mitzuziehen", um für bundesweite Bildungsgerechtigkeit zu sorgen?
3.Wenn nein, was spricht dann gegen eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit und wie begründen Sie das im Hinblick auf die "nicht vorhandenen Mehrkosten" für die Landesregierung?
Ich hoffe Sie können mir hierzu Ihre Sicht der Dinge schildern. Viel wichtiger ist eine Solidarisierung Ihrerseits mit den Studierenden des Landes Sachsen-Anhalt. Sie, als einer der Vertreter der Studentenstadt Halle, könnten einen grossen Teil dazu beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
E. T.