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Marco Tullner
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Frage von Herbert S. •

Frage an Marco Tullner von Herbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Tullner,

als Bildungsminister des Landes Sachsen-Anhalt tragen Sie für die Sicherheit der Kinder in Schulen Verantwortung.
In der Sendung
FAKT IST! | 23.04.2018 | 22:05 Uhr Getrennt leben, gemeinsam erziehen – Das Recht aufs Kind
hatte Herr Dr. Stefan Rücker festgestellt, es handele sich um „die seelische Hinrichtung eines Kindes“.
Frau Eva von Angern fand es „… furchtbar …, daß ein solches Video gedreht …“ und „… veröffentlicht …“ wurde. Das sei „… der nächste Mißbrauch an diesem Kind und das nächste Trauma …“. Und Sie hofften, daß es keine Nachahmer gibt.

Gestern habe ich gehört, daß es der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Naumburg, Herr Richter Michael Braun, gewesen sein soll, der im Landtag - wie von Frau von Angern berichtet - verkündet habe, weder Ronja, noch die anderen Kinder seien traumatisiert!
Ich frage nach, wie Sie mit Blick auf die Bewertung von Herrn Dr. Rücker die Maßnahme des Herrn Obergerichtsvollzieher Klaus Meilke bewerten, d.h. ob sie sie für rechtlich und tatsächlich zulässig halten.
Ich frage an, wie Sie über die von Frau Eva von Angern mitgeteilte Auffassung des Landtages denken.
Mit besonderem Blick darauf, daß es - vom Hörensagen - im März 2007 in derselben Schule in Helbra (!) eine fast identische „Kindesübergabe“ durch einen Gerichtsvollzieher gegeben haben soll und die mittlerweile jugendliche Frau gerade in Ansehung der Aktion vom 5. März 2018 retraumatisiert wurde, frage ich an, wie Sie gedenken, künftig Kinder und deren Eltern in Schulen zu schützen.
Ich frage an, wie Ihrer Meinung nach das Land Sachsen-Anhalt die an Seele und Leib geschädigten Kinder / Jugendlichen entschädigen sollte / wird.

Mit freundlichen Grüßen

(H. S.)
einfach nur Mensch-SEIN

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