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Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 22.04.2024

Die zweite und dritte Lesung haben am 12.04.2024 stattgefunden. Am selben Tag wurde der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.

Frage von Annerose I. • 15.01.2024
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FDP
• 11.03.2024

Wir haben uns bereits in der letzten Legislaturperiode für eine Dynamisierung der SED-Opferrente ausgesprochen. In dieser Legislaturperiode haben wir mit unseren Koalitionspartnern vereinbart, dies nun auch umzusetzen. 

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