Wenn das Impfen hingegen absehbar nur für zwei, drei Monate helfen sollte, aber ansonsten im Grunde alles bleibt, wie es ist, dann spricht dies eher gegen eine Impfpflicht.
Meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Bundestagsfraktion und ich respektieren das Abgeordnetengesetz (AbgG) in höchstem Maße und kommen den dortigen Regelungen, wie etwa der Anzeigepflicht gemäß § 45 AbgG, in jedweder Hinsicht nach.
Wer aufgrund einer empfohlenen Corona-Impfung einen Impfschaden erleidet, hat u.a. gem. § 60 Abs. 1 Nr. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat.
Die Triage ist in Deutschland gesetzlich nicht näher geregelt. Für die Zuteilung knapper Behandlungskapazitäten existieren Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften
Die Lage in den Krankenhäusern ist dramatisch. Durch Änderung des IfSG erhalten Länder robusten Instrumentenkasten zur Pandemiebekämpfung.
Die Pandemie ist noch nicht vorbei, sie muss allerdings anders bekämpft werden.