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Marco Buschmann
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Frage von Gotthilf K. •

Wie sollen ausschließlich in elektronischer Form bekannt gemachte Gesetze bei Stromausfall und nach Hackerangriffen noch zur Kenntnis genommen und befolgt werden können?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

laut Deutschlandfunk-Nachrichten vom 06.04.2022 (URL betreffs Bundesgesetze - Veröffentlichung ab 2023 nur noch im Internet:
https://www.deutschlandfunk.de/veroeffentlichung-ab-2023-nur-noch-im-internet-100.html ) sollen Bundesgesetze ab 2023 nur noch in digitaler Form veröffentlicht werden. Angesichts der sich abzeichnenden Energieknappheit bis hin zu etwaigen Blackouts und eingedenk von manipulativen Eingriffen in und massiven Angriffen auf die IT-Infrastruktur kann eine verbindliche und dauerhafte Bekanntmachung von Gesetzen nicht gewährleistet werden. Wäre deshalb eine redundante Veröffentlichungsweise in papiergebundener und in digitaler Form nicht weitaus eher die rechtsstaatlich sinnvollere und zweckmäßigere Lösung?

Mit freundlichen Grüßen

Gotthilf K.

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Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir machen den Rechtsstaat digitaler. Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblatts gehen wir jetzt einen weiteren wichtigen Schritt. Ab dem nächsten Jahr soll die amtliche Verkündung von Gesetzen und Verordnungen des Bundes elektronisch auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Verkündungsplattform im Internet erfolgen. Damit beschleunigen wir das Verkündungswesen, schaffen Transparenz und sparen Ressourcen.

Während bereits heute in zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren Bundesländern und in der EU die amtliche elektronische Verkündung praktiziert wird, erfolgt die amtliche Verkündung auf Bundesebene nach wie vor im gedruckten Bundesgesetzblatt. Hier ist Deutschland also bis dato ein Nachzügler - diesen Umstand werden wir mit dem Gesetzentwurf nun beheben.

Dabei gewährleisten wir hohe technische Sicherheitsvorkehrungen. Um Authentizität und Integrität zu garantieren, ist u.a. vorgesehen, dass jede Nummer des Bundesgesetzblattes mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen sein muss, um die Echtheit und Unverfälschtheit jederzeit überprüfen zu können. 

Der sichere Betrieb der Verkündungsplattform erfolgt durch das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund). Das ITZBund arbeitet mit höchsten Sicherheitsstandards und hat sich als zuverlässiger IT-Dienstleister bewährt. Sollte eine Ausgabe des Bundesgesetzblattes auf elektronischem Wege kurzfristig nicht möglich sein, wird das Bundesgesetzblatt ersatzweise auf Papier gedruckt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße 

Dr. Marco Buschmann MdB

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