Sehr geehrter Herr Buschmann, wie kann es sein, dass die IAP, Personen in einer Verbraucherinsolvenz verwehrt wird? Die IAP muss in vollem Umfang allen Personen zur Verfügung stehen.
MfG D. P.
Sehr geehrter Herr P.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Inflationsausgleichsprämie ist keine staatliche Leistung. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die Arbeitgebern ihren Arbeitnehmern zukommen lassen können. Die Bundesregierung ermöglicht jedoch, dass die Prämie steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt werden kann. Insofern empfehle ich Ihnen, sich hinsichtlich der genauen Ausgestaltung und Höhe der IAP an Ihren Arbeitgeber zu wenden.
Von den Auszahlungskriterien des Arbeitgebers zu unterscheiden ist die weitere rechtliche Behandlung. Hier gelten die allgemeinen Regeln der Zivilprozessordnung für die Pfändung von Forderungen. Für weitere Hinweise darf ich auf die Hinweise des Bundesministeriums der Finanzen verweisen (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html).
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB