Muss ich meine Staatsangehörigkeit abgeben?
Sehr geehrter Herr Buschmann, ich habe gerade eben die Zusicherung für den Erwerb der Deutschen Staatsangehörigkeit bekommen. Das bedeutet, dass ich 2 Jahre Zeit habe, um die Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes abzugeben. Wenn das moderne Staatsangehörigkeitsgesetzt in Kraft tritt, könnte ich meine Staatsangehörigkeit behalten? Vielen Dank und freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau L.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Leitgedanke Migrationspolitik ist klar: Mehr Einwanderung in den Arbeitsmarkt, weniger in die sozialen Sicherungssysteme. Ein entsprechendes Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts hat der Deutsche Bundestag am 19. Januar 2024 beschlossen.
Der bisher im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht verankerte Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit wird mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) aufgegeben. Ob der Wiedererwerb einer ausländischen fremden Staatsangehörigkeit, die zuvor durch eine Einbürgerung in Deutschland verloren ging, möglich ist, hängt von den staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen des jeweiligen Herkunftsstaates ab.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB