Ist es nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz als diverse Person auch möglich seinen Vornamen zu behalten und einen zweiten gegengeschlechtlichen Vornamen hinzuzufügen?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
Guten Tag Sven V.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden. Deswegen haben wir uns als Fortschrittskoalition darauf verständigt, das veraltete Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen.
Auf Grundlage des geänderten Geschlechtseintrags ist eine Änderung der Vornamen auf Wunsch möglich, aber nicht notwendig. Bereits heute gilt zudem, dass der gewählte Vorname nicht über die geschlechtliche Zugehörigkeit informieren muss. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 bekräftigt.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB