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Frage von Carolina E. •

Frage Namensrecht - Ist es auch bei nicht verheirateten und getrennten Eltern nachträglich möglich, dem Kind einen Doppelnamen zu gebe, auch wenn es bisher nur einen Nachnamen trägt (mit Einverständnis des anderen Elternteils)? O

GutenTag, ich habe eine Frage zur Namensrechts Reform. Ist es auch bei nicht verheirateten und getrennten Eltern nachträglich möglich, dem Kind einen Doppelnamen zu gebe, auch wenn es bisher nur einen Nachnamen trägt (mit Einverständnis des anderen Elternteils)? Oder gilt das Gesetz erst für Kinder, die nach dem 1.5.2025 geboren wurden? Unsere kind ist 2014 geboren und würde gerne unser beider Namen tragen. Wir waren nie verheiratet und leben getrennt. Danke für eine Rückmeldung.

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