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Frage von Daniela H. •

Es geht mir darum, warum der jährlich gerechnete Pfändungsfreibetrag wesentlich höher als der Steuerfreibetrag. Müsste diese nicht gleich hoch sein?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
Danke für Ihre Antwort. Aber ich glaube Sie haben meine Frage nicht richtig verstanden. Es geht mir darum, warum der jährlich gerechnete Pfändungsfreibetrag wesentlich höher als der Steuerfreibetrag. Müsste diese nicht gleich hoch sein? Wie ist das bei jemanden der sich weigert seine Steuern zu bezahlen, weil die Pfändungsfreigrenze höher ist als der Steuerfreibetrag? Darf der Staat dann trotzdem die Rente pfänden? Für mich ist das nicht logisch. Man ist vor fremder Pfändung geschützt aber nicht vor Steuern vom Staat die man trotzdem zahlen muss. Einer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.
MfG Daniela H.

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Sehr geehrte Frau H.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Pfändung ist Teil des Zwangsvollstreckungsrechts und dient dazu, gerichtliche Ansprüche gegen einen Schuldner durchzusetzen. Wenn der Schuldner nicht zahlt, hat der Gläubiger die Möglichkeit, seine Geldforderung durch eine Pfändung über das Vollstreckungsgericht oder einen Gerichtsvollzieher geltend einzutreiben. Die Rente wird nach geltendem Recht wie ein Arbeitseinkommen behandelt. Sie ist daher ebenfalls pfändbar.

Wie bereits in der Antwort auf Ihre Anfrage vom 21.06.2024 beschrieben, dient der Pfändungsfreibetrag dem Schutz des Existenzminimums. Der Pfändungsschutz, der in den §§ 850 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt ist, soll sicherstellen, dass Schuldner trotz Pfändung einen angemessenen Lebensstandard aufrechterhalten können. Er berücksichtigt die Lebenshaltungskosten, einschließlich Miete, Lebensmittel und andere notwendige Ausgaben. 

Der Steuerfreibetrag wird durch § 32a Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt und bezieht sich, anders als der Pfändungsfreibetrag, nur auf das zu versteuernde Einkommen. Er gilt im Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Sobald der Steuerfreibetrag ausgeschöpft ist, erhebt der Staat auf das weitere Einkommen Steuern. Der Betrag nach Abzug der Steuern verbleibt beim Steuerzahler.

Der Pfändungsfreibetrag gewährleistet ein Existenzminimum, während der Steuerfreibetrag lediglich die Grenze für das zu versteuernde Einkommen festlegt. Es geht also beim Steuerfreibetrag nicht um ein Existenzminimum.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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