
(...) Zum Punkt der gestiegenen Rohstoffkosten: Wie Sie bestimmt gesehen haben, hat die Bundesregierung mit Beschluss des Regierungsentwurfs zur EEG-Novelle vom 5. Dezember 2007 schon auf diese Entwicklung reagiert und zum einen die Grundvergütung von kleinen Biomasseanlagenanlagen um einen Cent/kWh als auch den NaWaRo-Bonus für Biogasanlagen bis 500 kW um zwei Cent/kWh erhöht hat; bei Biogas-Anlagen bis 150 kW, die mindestens 30% Wirtschaftsdünger/Gülle einsetzen, erhöht sich der Bonus um weitere zwei Cent/kWh. Zusammen mit der Flexibilisierung des Ausschließlichkeitsprinzips beim NaWaRo-Einsatz, der in Zukunft auch den Einsatz bestimmter Reststoffe zulässt ohne den Anspruch auf die NaWaRo-Vergütung zu verlieren, wurde entsprechend auf die gestiegenen Rohstoffkosten reagiert. (...)