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Frage von Peter B. •

Frage an Marco Bülow von Peter B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Bülow,

angesichts der drohenden Klimakatastrophe, die ja maßgeblich mitverursacht wird durch Abgase aus Verkehr und Kraftwerken, finde ich es unerträglich, dass der expandierende und umweltbelastende Flugverkehr in Deutschland - also auch hier über Dortmund - immer noch "subventioniert" wird durch den völligen Verzicht auf Steuern für Flugbenzin.

Wann sind Sie, Ihre Partei bzw. der amtierende Finanzminister ernsthaft dazu bereit, eine solche Steuer nachhaltig zu fordern bzw. einzuführen? Die Einnahmen könnte man doch gut investieren in den geplanten Gesundheitsfond, der auf der Einnahmenseite fast nur uns gesetzlich Krankenversicherte belasten wird.

Eine solche Steuer hätte sicherlich auch eine dämpfende Wirkung auf den ausufernden, die Umwelt belastenden Flugverkehr bei uns über Dortmund.

Mit besten Grüßen

Peter Burba

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Die PARTEI

Sehr geehrter Herr Burba,

danke für Ihre Anfrage hinsichtlich der Auswirkungen des zunehmenden Flugverkehrs auf Umwelt und Klima.

Als umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion setze ich mich schon lange dafür ein, die Steuerbevorteilung des klimaschädlichen Flugverkehrs in Bezug zu anderen Verkehrsmitteln endlich abzubauen. Hier sind derzeit mehrere Varianten im Gespräch. Neben der Einführung einer Kerosinsteuer und einer verbrauchsorientierten Landegebühr auf deutschen Flughäfen ist die Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel das momentan am intensivsten diskutierte Instrument zur Verringerung der Klimaschäden durch den Flugverkehr. Da die Klimaschäden jedoch ein länderübergreifendes Problem darstellen und der Flugverkehr sich ebenso nicht auf ein einziges Land beschränkt, muss auf diesem Sektor rasch eine europäische Lösung gefunden werden.
Die EU-Kommission hat bereits im September 2005 eine Mitteilung über die Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs angenommen. Darin stellt sie fest, dass die rasche Zunahme der Luftverkehrsemissionen die in anderen Sektoren erzielten Fortschritte bei der Emissionsverringerung untergräbt und dass es aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht der beste Weg wäre, den Luftverkehr in das Emissionshandelssystem der EU einzubeziehen. Am 2. Dezember 2005 hat der Rat der Umweltminister Schlussfolgerungen verabschiedet, in denen er ebenso anerkennt, dass die Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem der EU die beste Lösung sein dürfte; er hat die Kommission aufgefordert, bis Ende 2006 einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. Der Europäische Rat hat die zentralen Schlussfolgerungen des Umweltministerrates im Dezember 2005 bestätigt.
Am 20. Dezember 2006 hat die Europäische Kommission einen Rechtsetzungsvorschlag zur Ausdehnung des Emissionshandelssystems der EU auf den Luftverkehr angenommen. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Klimaauswirkungen des Luftverkehrs durch Einbeziehung der Emissionen aus Luftverkehrstätigkeiten in das Gemeinschaftssystem zu verringern. Die vorgeschlagene Richtlinie soll ab 2011 für Flüge innerhalb der EU gelten; ab 2012 soll das System auf alle Flugzeuge ausgedehnt werden, die in der EU starten oder landen. Ankommende Flüge sollen dann außer Betracht bleiben, wenn ein Drittland entsprechende Maßnahmen wie etwa ein Emissionshandelssystem anwendet. Von Beginn an soll der Vorschlag für die Flugzeugbetreiber ungeachtet ihrer Nationalität gelten. Am 20. Februar 2007 wird nun im Umweltministerrat über den Kommissionsvorschlag beraten. Findet der Vorschlag Unterstützung durch die Umweltminister der EU-Mitgliedsstaaten, kann es noch im Laufe dieses Jahres eine EU-Richtlinie zur Ausdehnung des Emissionshandelssystems auf den Luftverkehr geben.
Eine solche Regelung hätte die gleichen Auswirkungen wie eine Kerosinsteuer: Es würde ein Anreiz für die Airlines geschaffen, den CO2-Ausstoß zu verringern und somit das Klima zu entlasten. Die Steuereinnahmen aus einer möglichen Kerosinsteuer könnten nicht - wie von Ihnen angeregt - zur Finanzierung des Gesundheitssystems zur Verfügung gestellt werden, da im Steuersystem der Bundesrepublik Deutschland keine Zweckbindung vorgesehen ist.
Ich werde mich mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln auf jeden Fall für eine rasche und möglichst weit gehende Regelung, mit der die Steuerbevorteilung des klimaschädlichen Flugverkehrs abgebaut werden kann, einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow

PS: Wussten Sie eigentlich, dass Sie zum Beispiel bei einem Hin- und Rückflug von Berlin nach München 160 kg Kohlendioxid (CO2) verbrauchen? Ganz selbstverständlich entscheidet man sich heutzutage für einen Inlandsflug anstatt mit der Bahn zu fahren. Kein Wunder, denn oft zahlt man für ein Zugticket von Berlin nach München das Doppelte als für ein Billigflugticket. Doch vielen ist nicht bewusst, wie hoch der Kohlendioxidverbrauch (CO2) eines Fluges ist und wie schädlich das für unsere Umwelt ist.
Im Vergleich: Der Betrieb eines Kühlschranks für ein Jahr verbraucht im Durchschnitt 100 kg an CO2. Bei einem Hin- und Rückflug von Berlin nach München verbraucht man 160 kg CO2 – etwas mehr als eineinhalb Kühlschränke im Jahr. Um den Verbrauch wieder auszugleichen, müsste man Klimaschutzleistungen in Form von Emissions-Minderungsgutschriften zu 50,00 Euro pro Tonne kaufen. Bei einem Hin- und Rückflug von Berlin nach München würde diese Klimaschutzleistung beispielsweise einen Betrag von 8,00 Euro kosten. Ich selbst fahre so gut wie immer mit der Bahn und wenn ich einmal um den Flieger nicht herumkomme, habe ich über „Atmosphäre“ die Chance den von mir verursachten CO2-Ausstoss wieder auszugleichen.

Für weitere Informationen zu diesem Thema, werfen Sie doch einmal einen Blick auf die Internetseite www.atmosfair.de. Auf meiner Homepage www.marco-buelow.de finden Sie ab Mitte März ebenso umfangreiche Informationen zu den Themen Energie und Klima.