Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Mail vom 13. Februar 2016.
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Mail vom 13. Februar 2016.
(...) Zudem wird eine Absenkung der hohen Schutzstandards in der EU durch CETA oder TTIP, z.B. in den Bereichen des Verbraucher-, und Umweltschutzes nicht erfolgen. (...)
(...) Gegenüber dem Bundesgesetz besteht meines Erachtens der Vorteil der 2-Meter-Regelung darin, dass die Wege, die befahren werden dürfen, klar definiert sind und damit Rechtssicherheit gewährleistet wird. Ein Weg im Sinne des Bundeswaldgesetzes kann dabei auch ein sehr schmaler Pfad sein, an dem ein Ausweichen, durch z.B. Wanderer oder andere Radfahrer, nicht gefahrlos möglich ist. (...)
(...) Dabei trägt die 2-Meter-Regelung den unterschiedlichen Interessen Rechnung und ermöglicht über § 37 Abs. 3 S. 3 Landeswaldgesetz Ausnahmeregelungen, die Raum für eine flexible und praxisorientiert Kompromissfindung vor Ort, sowie einen Interessensausgleich der Waldnutzer schaffen. (...)