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Marcel Schwehr
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Frage von Tim T. •

Frage an Marcel Schwehr von Tim T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schwehr,

der Petitionsausschuss, dessen Mitglied Sie sind, hat die Empfehlung herausgegeben, die 2m-Regel, so wie sie besteht, beizubehalten. Das BWaldG sieht aber gerade vor, dass alle Waldwege mit dem Fahrrad befahren werden dürfen und überlässt es den Ländern diese Erlaubnis nur aus „wichtigen Gründen“ einzuschränken. Welche juristisch wichtigen Gründe, unter Berücksichtigung des Übermaßverbotes (GG), haben Ihrer Überprüfung standgehalten, dass Sie empfehlen, unsere Rechte aus dem Bundesgesetz weiterhin einzuschränken?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Trabandt,

vielen Dank für ihre Anfrage.
Mit dem Waldbetretungsrecht sind viele unterschiedliche Interessen verbunden und daher sollen möglichst alle diese Interessen auch berücksichtigt werden: die der Wanderer und Spaziergänger, Radfahrer, Mountainbiker, Jäger, Eigentümer und aller, die den Wald nutzen. Dabei trägt die 2-Meter-Regelung den unterschiedlichen Interessen Rechnung und ermöglicht über § 37 Abs. 3 S. 3 Landeswaldgesetz Ausnahmeregelungen, die Raum für eine flexible und praxisorientiert Kompromissfindung vor Ort, sowie einen Interessensausgleich der Waldnutzer schaffen. Somit können die kommunal Verantwortlichen und die örtlichen Vereine, denen die Situation vor Ort bestens bekannt ist, auch die optimale Entscheidung für alle Beteiligten treffen.
Des Weiteren hat sich die bestehende 2-m-Regelung bewährt, da sie Rechtssicherheit bei Haftungsfragen bietet. Mithilfe der 2-Meter-Regelung wird der Sachverhalt klar und nachvollziehbar geregelt und nicht auf undefinierte Rechtsbegriffe zurückgegriffen. Deshalb gilt es auch die hessische Regelung kritisch zu betrachten, die von einer exakten Bestimmung einer Mindestbreite absieht und stattdessen den dehnbaren Begriff "gefahrloser Begegnungsverkehr" verwendet. Deshalb habe ich mich gemeinsam mit dem Petitionsausschuss für die Beibehaltung der 2-Meter-Regelung entschieden.

Mit freundlichen Grüßen,
Marcel Schwehr