
(...) mit der Änderung des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes zur Einführung eines so genannten Kopftuchverbotes an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen, die am 1. August 2006 in Kraft getreten ist, haben wir sichergestellt, dass Symbole, die als politische Zeichen gegen unsere Verfassungswerte verstanden werden können, an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen nicht getragen werden dürfen. (...)