
(...) Die Entscheidung zur Ausweisung eines Nationalparks trifft laut § 43 NRW-Landschaftsgesetz das Umweltministerium des Landes NRW im Benehmen mit den Bundesministerien für Umwelt und Verkehr. Meine Parteifreundin Gudrun Kopp, MdB hat daher eine Anfrage bei der Bezirksregierung Detmold gestellt, um zu klären, welche Möglichkeiten eines Bürgerentscheides rechtlich überhaupt genutzt werden können. In der Antwort der Bezirksregierung heißt es: "Die konkrete Fragestellung, die einem solchen Entscheid zugrunde liegen könnte, sei überhaupt nur zulässig, wenn sie sich nicht konkret auf eine planfeststellungsrelevante Entscheidung sondern lediglich im Vorfeld eines etwaigen förmlichen Verwaltungsverfahrens lediglich auf die „Initiative“ zur Errichtung eines Nationalparks beziehe." Den gesamten Wortlaut und weitere Informationen finden Sie hier: http://www.gudrun-kopp.de/files/46/120404_Nationalpark.pdf . (...)