Wann setzen Sie endlich 20/9890 (Recht auf Steckersolargeräte) auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses, damit die Verschleppung von Klimaschutzmaßnahmen, die auch zum Hochwasser beitragen, endet?
Sehr geehrte Frau Rottmann,
Seit mehr als einem Jahr ist nun schon die Privilegierung von Steckersolargeräten und Balkonkraftwerken Thema im Bundestag und den entsprechenden Ausschüssen.
Mehrere Gerichtsurteile (Frankfurt, Konstanz, etc.) haben gezeigt, dass WEG-Eigentümer unilateral Balkonkraftwerke wegen optischer Beeinträchtigung verhindern können und dadurch sowohl privatwirtschaftliche Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen verhindern als auch die nationale Sicherheit und Resilienz Deutschlands akut gefährden, weil der dezentrale und resiliente Ausbau der Stromgestehung damit blockiert wird.
Das Problem wurde vom BMWK in der Solarstrategie erkannt, das BMJ hat einen Entwurf vorgelegt, und alle befragten Fachexperten sind dafür.
Leider versandet dies jetzt in Ihrem Rechtsausschuss. Die Folgen davon sehen wir alle: Zunahme von Extremwetter (Hochwasser, ..), fehlende Verteidigungsfähigkeit,..
Wie verantworten Sie dies?
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen heute gerne beantworte.
Auch wir als Grüne Bundestagsfraktion unterstützen die Erleichterungen beim Einsatz von Steckersolargeräten. Die nun angenommenen Gesetzesänderungen sind wichtig, um Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien noch weiter in die Masse zu tragen und um eine möglichst große Teilhabe der Bevölkerung an der Energiewende zu erreichen.
Es ist daher sehr erfreulich, dass der Gesetzesentwurf am 04. Juli beschlossen worden ist. Weitere Informationen können Sie hier finden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw27-de-wohnungseigentuemerversammlungen-1010690.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Rottmann