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Manuela Rottmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Nadine Z. •

Welche Chancen sehen Sie für eine gute Familienrechtsreform unter Beteiligung der FDP ?

Sehr geehrte Frau Dr. Rottmann,
dank investigativer Recherche haben der stern und CORREKTIV das Netzwerk der selbst ernannten "Väterrechtler" aufgedeckt, das bis zu den reaktionären Kräften in Europa, zu Gender-Gegnern, religiösen Fundamentalisten und Rechtspopulisten reicht. Aufgrund der guten Lobbyarbeit reichen die Kontakte bis mitten in die deutsche Regierungspartei FDP hinein, wo deren Anliegen im Bundesjustizministerium von Marco Buschmann Gehör finden. Ein Ziel dieses von Frauenhass geprägten Lobbyismus ist die Untergrabung des Gewaltschutzes von Frauen und Kindern.

https://www.stern.de/gesellschaft/vaeter-bilden-netzwerke--wie-sie-am-familiengericht-gewinnen-wollen-33836902.html
https://correctiv.org/aktuelles/haeusliche-gewalt/2023/09/19/die-netzwerke-der-vaeterrechtler/

Die FDP ist Ihr Koalitionspartner. Wie wollen Sie unter diesen Gegebenheiten noch Positives bei der anstehenden Familienrechtsreform erreichen bzw. das Schlimmste für Frauen und Kinder verhindern ?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Z,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur geplanten Familienrechtsreform. Vorausschicken möchte ich, dass die Frage, was eine "gute" Reform ist, bei diesem Thema schwerer zu beantworten als bei anderen Gesetzesvorhaben. Der Trennung von Paaren mit Kindern gehen leider nicht selten Verletzungen voraus, die es den Beteiligten schwer machen, das Wohl ihrer Kinder und die berechtigten Belange ihrer Ex-Partnerin oder ihres Ex-Partners ausreichend zu berücksichtigen. Die materiellen Bedingungen und die Aufteilung der Familienarbeit vor der Trennung sind von Paar zu Paar verschieden, und die Vielfalt der Konstellationen nimmt eher zu.

Das Familienrecht und die Familiengerichte müssen in der Regel mit der Situation umgehen, dass eine einvernehmliche Lösung nicht gelingt. Bei vielen Gesetzgebungsvorhaben wird man sagen können, dass eine Reform dann "gut" ist, wenn die Mehrzahl der Betroffenen damit gut zurecht kommt. Ich fürchte, dass diese Erwartung beim Familienrecht im Bereich der Regelungen für die Trennung von Paaren mit Kindern nur schwer erfüllbar sein wird. Als Gesetzgeber werden wir uns also am Kriterium der Schutzbedürftigkeit orientieren müssen. Und auch das beurteilen die Beteiligten in der Regel aus ihrer subjektiven Perspektive und sehr unterschiedlich. Das Urteil von Bürgerinnen und Bürgern über das Familienrecht ist verständlicherweise geprägt von der individuellen Perspektive auf einen konkreten Einzelfall. Als Gesetzgeber müssen wir aber Recht für ganz unterschiedliche Realitäten schaffen.

Klar ist, dass das Familienrecht kein Schauplatz für frauenfeindliche Grundhaltungen sein und dass der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt nicht relativiert werden darf. Mir persönlich sind die problematischen Vertreter aus dem Feld der sogenannten "Väterrechtler", ihr teilweise aggressives Auftreten und ihr teilweise problematisches Frauenbild seit längerem bekannt. Die von Ihnen angesprochene Correctiv-Recherche hat sicher einen weiteren Beitrag dazu geleistet, dass der frauenfeindliche oder familiäre Gewalt relativierende Hintergrund mancher zunächst als sachliches Interesse erscheinenden Kontaktaufnahme oder Veröffentlichung im politischen Raum breiter bekannt wurde. Grundlage der anstehenden Reformvorhaben bleibt der Koalitionsvertrag.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Rottmann