Warum werden Vertragsstrafenregelungen nicht stärker reglementiert?
Sehr geehrte Frau Dr. Rottmann,
im Wettbewerbsrecht stellt die Vertragsstrafe ein Disziplinierungsinstrument dar.
Aber es kommen erhebliche Zweifel an der Seriosität einer Abmahnung auf, wenn eine vorgefertigte Vertragsstrafenregelung vorsieht, dass der Abgemahnte auch verschuldensunabhängig haften soll - z.B. bei Fehlverhalten durch Dritte. Und wenn dann auch noch für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gehaftet werden soll ohne Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, dann sehe ich darin eine unseriöse Forderung weit über Gebühr. Wie stehen die Grünen zur Idee, Vertragsstrafenregelungen auch inhaltlich stärker zu regulieren. Meiner Meinung nach sollte ein Katalog mit ungültigen Vertragsstrafenregelungen gesetzlich verankert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Fragesteller
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass strafbewehrte Unterlassungserklärungen nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb stärker reguliert werden müssen. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, weitere Vorkehrungen gegen den Missbrauch von Kostenerstattungen für Abmahnungen zu untersuchen. Die Fraktion Bündnis 90 die Grünen hat sich in der Vergangenheit dabei auch bereits für Regelobergrenzen für Vertragsstrafen zum Schutz von Kleingewerbetreibenden und Möglichkeiten zur nachträglichen Korrektur vorschnell unterzeichneter Unterlassungserklärungen ausgesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Rottmann