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Manuela Rottmann
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Frage von Thomas R. •

Hallo Frau Rottmann, sollte nicht mit dem Osterpaket die Einspeisevergütungen für Photovoltaik Strom rückwirkend zum 01.01.2022 angehoben werden um kein Zuwarten der Investoren zu bewirken?

Ich habe eine PV bestellt und bekomme nach dem heute vorgestellten Gesetzentwurf nicht die neue Einspeisevergütung. Ich fühle mich veräppelt. Soll ich meine PV wieder stornieren?

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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Es freut mich, dass Sie sich für die Installation einer PV-Anlage entschieden haben - gleichzeitig tut es mir leid, dass der im Rahmen des Osterpakets vorgestellte Gesetzentwurf nicht vollumfänglich Ihren Erwartungen entspricht und Sie deshalb nun mit Ihren Plänen hadern.

Der konkrete Stichtag, zu dem die Einspeisevergütungen rückwirkend zur Anwendung kommen sollen, hängt von verschiedenen Faktoren ab - nicht zuletzt von der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Jedoch sollen die neuen Vergütungssätze vorbehaltlich ihrer beihilferechtlichen Genehmigung durchaus noch im Laufe des Jahres 2022 anwendbar seien. Unabhängig vom genauen Datum dieses Stichtags wird sich die Vergütung mit Sätzen von bis zu 13,8 Cent/kWh bei Volleinspeisung auf einem sehr guten Niveau bewegen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Rottmann

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