Frage an Manuela Rottmann von Florian B. bezüglich Gesundheit
Wie stehen Sie zu der regulierten Legalisierung von Cannabis ?
Sehr geehrter Herr Bach,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Trotz des derzeit geltenden Verbots ist Cannabis die am häufigsten konsumierte illegale Droge ‒ in Deutschland gebrauchen nach Schätzungen allein 3,1 Millionen volljährige Bürgerinnen und Bürger Cannabis (ESA 2015). Der illegale Schwarzmarkt versorgt aber auch Kinder und Jugendliche: Der Anteil der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren, die schon einmal Cannabis konsumiert haben, ist seit 2011 von 6,7 auf 8,8 Prozent angestiegen. Der Anteil der 18-25-jährigen, die innerhalb eines Jahres Cannabis konsumiert haben, ist in nur vier Jahren um 57 Prozent gestiegen. Diese Zahlen zeigen, dass Jugendliche durch das Verbot nicht vom Cannabiskonsum abgehalten werden. Mangels der Überprüfbarkeit der Qualität sind jedoch die gesundheitlichen Risiken durch gefährliche Streckmittel wie Blei und Glas oder zugesetzte synthetische Cannabinoide auf dem Schwarzmarkt besonders hoch.
Darüber hinaus erschweren ein Verbot und die Kriminalisierung von Konsumierenden Aufklärung über Konsumrisiken, Suchtprävention, Frühinterventionen bei problematischem Konsum sowie den Zugang zu Hilfsangeboten. Jährlich werden von Bund und Ländern insgesamt 3,7 bis 4,6 Milliarden Euro für die Drogenrepression wie Polizeikontrollen und Strafverfahren ausgegeben. Dies entspricht etwa dem Zehnfachen, das für Suchthilfe ausgegeben wird.
Angesichts der gescheiterten Prohibition und repressiven Drogenpolitik der Bundesregierung fordert die grüne Bundestagsfraktion ein Cannabiskontrollgesetz und eine damit einhergehende Entkriminalisierung von Cannabis. Die große Mehrheit der Sachverständigen und Verbände aus Suchthilfe und Strafrecht sind ähnlicher Überzeugung.
Das Gesetz enthält eine staatlich strikt kontrollierte, legale Abgabe von Cannabis-Produkten. Die Regulierung der Handelskette mit staatlich erteilten Erlaubnissen für jedes Glied der Handelskette an deren Ende das Cannabisfachgeschäft steht, ermöglicht eine effektive Trennung der Märkte und Kontrolle des legalen Cannabishandels. Die Abgabe an Minderjährige, unerlaubter Cannabisanbau oder bewaffneter Handel werden hingegen streng bestraft. Zur Gewährleistung des Jugendschutzes zählen auch ein Mindestabstand der Cannabisfachgeschäfte von Schulen und Jugendeinrichtungen, ein Werbeverbot sowie Zugangskontrollen mit Altersnachweis. Zur Risikominimierung für die volljährigen Konsumenten fordern wir einen umfassenden Verbraucher- und Gesundheitsschutz durch Angaben über die Inhaltsstoffe, die Konzentration der Wirkstoffe, umfangreiche Beipackzettel, Warnhinweise sowie Qualitätsstandards. Vielen Gesundheitsgefahren könnten hierdurch präventiv entgegengewirkt werden. Zudem müssen Cannabisfachgeschäfte zahlreiche Auflagen hinsichtlich des Verkaufs und der Schulung ihres Verkaufspersonals erfüllen. Darüber hinaus ermöglicht ein regulierter Markt, neben Verbraucher-, Jugendschutz, Suchtprävention sowie Entlastung von Polizei und Justiz, auch eine Preisgestaltung. Mit vernünftig angesetzten Preisen für Cannabisprodukte kann der Schwarzmarkt weitestgehend zurückgedrängt werden. Zudem können staatliche Steuereinnahmen mithilfe einer Cannabissteuer erzielt werden.
Zu unserem Vorschlag: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/008/1900819.pdf
Ich hoffe, mit diesem Schreiben Ihre Fragen beantwortet zu haben, und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Rottmann