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Manuela Rottmann
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Frage von Tino P. •

Frage an Manuela Rottmann von Tino P. bezüglich Umwelt

Guten Tag,

ich arbeite zusammen mit einem Team an einer Kampagne, um die Strafbarkeit von Ökozid in Deutschland auf die politische Agenda zu setzen. Unsere Petition dazu hat bereits fast 50.000 Unterschriften: https://www.change.org/p/lebensgrundlagen-sch%C3%BCtzen-%C3%B6kozid-strafbar-machen

Ein Ökozidgesetz würde die strafrechtliche Verfolgung von schwerwiegenden und weitreichenden Verbrechen gegen die Umwelt möglich machen.

Obwohl es international bereits große Unterstützung für ein Ökozidgesetz gibt, zum Beispiel durch Emmanuel Macron, Papst Franziskus, Polly Higgins und NGO`s wie https://www.stopecocide.earth/ oder https://www.endecocide.org/de/ ist das Thema in Deutschland bislang unbekannt.

Während um uns herum industrielle Landwirtschaft und fossile Konzern ganze Ökosystem zerstören, arbeitet niemand in der deutschen Politik an diesem wichtigen Vorhaben. Dabei könnte es einer der stärksten Hebel sein, um wirksam gegen Klima- und Umweltverbrechen vorzugehen.

Ökozid als Straftatbestand muss Einhalt in die Gesetzgebung bekommen: Sowohl auf internationaler - Aufnahme in das Römische Statut des internationalen Strafgerichtshofes - als auch auf nationaler Ebene.

Wie stehen Sie dazu? Setzten Sie sich zukünftig in Ihrer Partei, im deutschen Bundestag und auf internationaler Ebene dafür ein?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und den Anstoß, dass wir Grünen fordern, dass Ökozid als fünftes internationales Verbrechen in das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshof aufgenommen wird.

Sie haben vollkommen Recht, dass Individuen, Unternehmen und Regierungen, die die Umwelt zerstören, dafür haftbar gemacht werden müssen. In dem Kontext der Klimakrise, des Artensterbens und der Vermüllung der Erde mit Plastik brauchen wir eine Debatte über die Weiterentwicklung des Umweltrechts, aber auch über den Vollzug bestehender Gesetze sowie den Stellenwert des Vorsorge- und Verursacherprinzips.

Nationale Regelungen stoßen in einer globalisierten Welt immer an Grenzen. Deshalb ist es richtig, über das bestehende nationale Recht hinaus auch die Debatte zur Weiterentwicklung eines internationalen Umweltschadens- und Haftungsrechts zu führen. Das Ziel muss eine erfolgreiche, überstaatliche strafrechtliche Bekämpfung von Umweltkriminalität sein.

Die Initiative „Stop Ecocide“ liefert sehr relevante Denkanstöße und Debattenbeiträge, wie einer langfristigen und erheblichen Beschädigung oder Zerstörung von Ökosystemen auch international im Wege des Strafrechts entgegengewirkt werden kann. Wir erwarten, dass diese Debatte auch in Deutschland an Fahrt aufnehmen wird.

Mit den besten Grüßen

Manuela Rottmann