Frage an Manuela Rottmann von Steffen L. bezüglich Bundestag
Sehr geehrte Frau Rottmann,
die nächste Bundestagswahl rückt in den Blick. Noch immer steht eine Entscheidung des Bundestags zur Wahlrechtsreform aus. Ich halte eine Verkleinerung des Bundestages für wünschenswert, auch wenn das u.U. zu größeren Wahlkreisen führt. Mich würde interessieren, was Sie unternehmen, um noch rechtzeitig eine Wahlrechtsreform zu ermöglichen und welches Ziel Sie dabei verfolgen.
Ich danke Ihnen für Ihre Auskunft und grüße Sie freundlich aus Bad Kissingen,
S. L.
Sehr geehrter Herr Lübke,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Eine Reform des Wahlrechts ist dringend geboten, um eine erhebliche Vergrößerung des Bundestages über seine - eigentlich - vorgesehene Zielgröße von 598 Abgeordneten hinaus in Zukunft zu vermeiden. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat unsere Fraktion hierzu Vorschläge unterbreitet, die jedoch keine Mehrheit gefunden haben.
Es ist gut, dass sich die Fraktionen diesmal bereits zu Beginn der Legislaturperiode zusammengesetzt haben, um über die Reform des Wahlrechts beraten. In der letzten Legislaturperiode hatten Union und SPD das Thema viel zu lange ausgesessen.
Wir wollen, dass es noch in dieser Wahlperiode zu einer Wahlrechtsreform mit dem Ziel einer Verkleinerung des Bundestages kommt. Alle anderen Fraktionen haben auch signalisiert, dass sie einen Erfolg bei der Reform wollen.
Ausgangspunkt aller Überlegungen zur Reform des Wahlrechts ist für uns das personalisierte Verhältniswahlrecht. Die Sitzverteilung im Bundestag muss das Ergebnis der Zweitstimmen eindeutig widerspiegeln. Klar ist für uns, dass jede Stimme gleich viel wert sein muss. Ohne eine Reduzierung der Wahlkreise wird es nicht gehen.
Die grüne Bundestagsfraktion hat dazu zusammen mit FDP und der Fraktion Die Linke Vorschläge auf den Tisch gelegt: Gesetzentwurf der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, Drucksache 19/14672 vom 06.11.2019 ( https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/146/1914672.pdf ).
Am Montag, 25.05.2020 fand dazu eine öffentliche Anhörung im Innenausschuss statt: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a04_innenausschuss/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2EwNF9pbm5lbmF1c3NjaHVzcy9hbmhvZXJ1bmdlbi82OTYxMDQtNjk2MTA0&mod=mod541724 .
Die Aufsetzung zur Beratung im Innenausschuss steht noch aus. Wir bleiben dran.
Mit besten Grüßen
Manuela Rottmann